Good Agricultural And Collection Practice
Unter Good Agricultural And Collection Practice (engl.: „Gute Praxis für die Sammlung und Anbau von Arzneipflanzen“, Akronym: GACP) versteht man Richtlinien zur Qualitätssicherung bei der Gewinnung von pflanzlichen Ausgangsstoffen, die zur Herstellung pflanzlicher Arzneimittel eingesetzt werden sollen.
Ziel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherstellung einer hohen und gleichbleibenden Qualität des Pflanzenmaterials und der daraus hergestellten Arzneimittel.
GACP-Richtlinie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Für pflanzliche Arzneimittel stellt die Sammlung oder der Anbau des Pflanzenmaterials den ersten Schritt der Arzneimittelherstellung dar. Die GACP-Richtlinie schließt die Lücke zwischen der Tätigkeit auf dem Feld und der industriellen Weiterverarbeitung zum Arzneimittel, die nach den Grundsätzen des GMP-Leitfadens, also der Good Manufacturing Practice, zu erfolgen hat. Die GACP-Richtlinie ist wie folgt gegliedert:
- Introduction (Einleitung)
- General (Allgemeines)
- Quality Assurance (Qualitätssicherung)
- Personnel and Education (Personal und Schulung)
- Buildings and Facilities (Gebäude und Einrichtungen)
- Equipment (Ausrüstung)
- Documentation (Dokumentation)
- Seeds and Propagation material (Saat- und Pflanzgut)
- Cultivation (Anbau)
- Collection (Sammlung)
- Harvest (Ernte)
- Primary processing (erste Schritte der Verarbeitung)
- Packaging (Verpackung)
- Storage and Distribution (Lagerung und Vertrieb)