Großkanzler

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Großkanzler sind hohe Würdenträger in Monarchien und Ritterorden.[1]

In großen Staaten ist der Großkanzler für die königlichen Urkunden zuständig. Er fertigt sie aus, unterzeichnet sie und bewahrt sie auf.

In Ritterorden ist der Großkanzler der erste weltliche Beamte und Siegelbewahrer.

Einzelnachweise

  1. Großkanzler (zeno.org)