Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) ist eine ständige Einrichtung mit der Aufgabe, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts zu arbeiten. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wurden durch sie eine Reihe von Konventionen (Übereinkommen) beschlossen.
Liste von Übereinkommen
Wichtige Ergebnisse der Konferenz sind unter anderem (in zeitlicher Reihenfolge):
- das Abkommen zur Regelung von Fragen des internationalen Privatrechts (14. November 1896)
- das Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung (12. Juni 1902)
- das Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze und der Gerichtsbarkeit auf dem Gebiete der Ehescheidung und der Trennung von Tisch und Bett (12. Juni 1902)
- das Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige (12. Juni 1902)
- das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisierung (HLÜ, 5. Oktober 1961)
- das Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (Haager Testamentsübereinkommen, 5. Oktober 1961; BGBl. 1965 II S. 1144, 1145)
- das Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (5. Oktober 1961; BGBl. 1971 II S. 217, 219)
- das Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (18. März 1970)
- das Übereinkommen über die Anerkennung von Scheidungen (1. Juni 1970)
- das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (2. Oktober 1973; BGBl. 1986 II S. 825, 826)
- das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (2. Oktober 1973; BGBl. 1986 II S. 825, 837)
- das Übereinkommen über die Schließung und die Anerkennung der Gültigkeit von Ehen (14. März 1978)
- das Übereinkommen über das auf das eheliche Güterrecht anzuwendende Recht (14. März 1978)
- das Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (25. Oktober 1980; BGBl. 1990 II S. 206, 207)
- das Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (29. Mai 1993; BGBl. 2001 II S. 1034, 1035)
- das Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (19. Oktober 1996; von Deutschland, Österreich, Schweiz unterzeichnet und ratifiziert)
- das Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13. Januar 2000; BGBl. 2007 II S. 323, 324
- das Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (30. Juni 2005)[1]
- das Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen (27. November 2007)[2]
- das Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (27. November 2007)[3]
Derzeit bemüht sich die Haager Konferenz um die Entwicklung eines Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen.[4]
Weblinks
- Einzelne Texte
Wikisource: Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung. Vom 12. Juni 1902. – Quellen und Volltexte
Wikisource: Abkommen zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze und der Gerichtsbarkeit auf dem Gebiete der Ehescheidung und der Trennung von Tisch und Bett. Vom 12. Juni 1902. – Quellen und Volltexte