Halbsatzverfahren

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Das Halbsatzverfahren ist ein Verfahren zur ermäßigten Besteuerung von Kapitalerträgen im österreichischen Einkommensteuerrecht und im Steuerrecht einzelner Kantone der Schweiz. Im Ergebnis ähnelt das Verfahren dem Halbeinkünfteverfahren.

Regelung in Österreich

Das österreichische Einkommensteuergesetz (§ 37) sieht Steuervergünstigungen für Gebietsansässige vor. Letztere unterliegen entweder einer Abgeltungsteuer von 25 % ihrer Kapitalerträge (einschließlich Erbschaftsteuer) oder können beantragen, dass solche Erträge nur zur Hälfte des individuellen Durchschnittssteuersatzes besteuert werden (Halbsatzverfahren). Im Unterschied zu dem in Deutschland geltenden Halbeinkünfteverfahren werden in Österreich nicht die Dividendeneinkünfte halbiert, sondern der Steuersatz.[1]

Regelung in der Schweiz

In der Schweiz, z.B. im Kanton St. Gallen kommt das Halbsatzverfahren ebenfalls zur Anwendung. Es führt hier ab einer Mindestbeteiligung von 10 % zu einer Halbierung des anzuwendenden Steuersatzes beim Empfänger der Beteiligungserträge.[2]

Einzelnachweise

  1. ESt-Richtlinien - Progressionsermässigungen §§ 37, 38 EStG .
  2. Halbsatzverfahren, Kanton St. Gallen.