Hamburger Verhältnisse

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Als Hamburger Verhältnisse bezeichnet man einen Zustand, bei dem aus parteipolitischen Gründen eine Unregierbarkeit der Stadt Hamburg vermutet wird oder tatsächlich vorliegt.[1]

Geschichte

Der Begriff entstand nach der Bürgerschaftswahl 1982, bei der am 6. Juni 1982 drei Parteien in die Hamburger Bürgerschaft gewählt worden waren. Die CDU hatte als Wahlsiegerin 43,2 % der Stimmen erhalten, die SPD 42,7 % und die Grün-Alternative Liste (GAL) als drittstärkste Partei 7,7 %. Die FDP war mit 4,9 % der Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert.[2] Da CDU und SPD weder eine Große Koalition bilden noch mit der GAL koalieren wollten, entstand eine von der GAL tolerierte Minderheitsregierung der SPD. Die Bürgerschaft beschloss daraufhin die Auflösung gemäß Artikel 11 der Verfassung und Neuwahlen, die im Dezember 1982 abgehalten wurden.

Nach der Bürgerschaftswahl 1986 kam es erneut zu „Hamburger Verhältnissen“. Wieder war die CDU mit 41,9 % der Stimmen vor der SPD (41,7 %) und der GAL (10,4 %) Wahlsiegerin; die FDP mit 4,8 % aufgrund der Fünf-Prozent-Hürde nicht im Senat vertreten.[2] Da sich die Parteien nicht auf eine Regierungskoalition verständigen konnten, wurde die Bürgerschaft aufgelöst und im Mai 1987 neu gewählt.[1]

Einzelnachweise

  1. a b Franklin Kopitzsch, Daniel Tilgner (Hrsg.): Hamburg Lexikon. Aktualisierte Sonderausgabe. Ellert & Richter, Hamburg 2011, ISBN 978-3-8319-0373-3, Seite 298–299
  2. a b Bürgerschaftswahlen Hamburg Landesstimmen Abgerufen am 18. Dezember 2014.