Handelsbrief

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Ein Handelsbrief ist ein Schriftstück, das der Vorbereitung, Durchführung, dem Abschluss oder der Rückgängigmachung eines Geschäfts dient.[1] Zwischen Briefpost, Telefax-Nachrichten oder E-Mails wird nicht unterschieden. Nach § 238 Abs. 2 HGB muss ein Kaufmann eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Jahre und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres. Das gilt auch für E-Mails.

Zu den handelsrechtlich erforderlichen Mindestinformationen in einem Handelsbrief siehe Geschäftsbrief.

[Bearbeiten] Referenzen

  1. Begründung zum Gesetz zur Änderung des HGB und der RAO vom 2. August 1965 (BGBl I. S. 665)
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