Heilmittelgesetz

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Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über Arzneimittel
und Medizinprodukte
Kurztitel: Heilmittelgesetz
Abkürzung: HMG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
812.21
Ursprüngliche Fassung vom:15. Dez. 2000
Inkrafttreten am: 1. Jan. 2002
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Heilmittelgesetz (offiziell: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte; HMG) regelt in der Schweiz die Abgabe und Zulassung von Medizinprodukten. Es ist seit dem 1. Januar 2002 in Kraft. Zudem wurde die Organisationsverordnung und die Verordnung über das Personal des Schweizerischen Heilmittelinstituts beschlossen sowie der Leistungsauftrag für die Jahre 2002 bis 2005 erteilt.

Vorher waren die Kantone zuständig für Arzneimittel, die zuständige Behörde war aufgrund eines Konkordats die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel.

Das Heilmittelgesetz regelt im Einzelnen

  • Abgaben von Arzneimitteln.
  • Die Zulassung von Arzneimitteln.
  • Betriebsbewilligung für Herstellung, Grosshandel sowie Inspektion dieser.
  • Marktüberwachung von Heilmitteln.
  • Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs.
  • Prüfung der Arzneimittelqualität.
  • Recht- und Normensetzung

Zentrale Überwachungsbehörde ist die Swissmedic in Bern, die dem Departement des Inneren untersteht.

Weblinks