Heimliche Ehe

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Heimliche Ehe, lat. matrimonium clandestinum, war die Bezeichnung verschiedener formloser bzw. inoffizieller Ehen. Dazu zählten Vermählungen, die ohne öffentliche Bekanntgabe vor einem Geistlichen unter wenigen Zeugen geschlossen wurden und die sogenannte Winkelehe, die ohne jegliche kirchliche Mitwirkung eingegangen wurde.

Die Eheschließung einer Winkelehe ging sehr einfach, und ohne Feierlichkeiten vonstatten: Oft wurde die zukünftige Ehefrau in einem Winkel des Hauses vom Bräutigam gefragt, ob sie ihn zum Mann nehmen wolle. Bei einer positiven Antwort wurde die Ehe gültig. Diese Ehe konnte wie alle Ehen im Mittelalter nicht geschieden werden. Da es keine Zeugen gab, fiel es einer verlassenen Frau jedoch schwer nachzuweisen, dass sie tatsächlich eine Ehe eingegangen war, wenn der Mann das Gegenteil behauptete.

Geschichte

Diese Eheform wurde von der Kirche und den Stadträten bekämpft und mit hohen Strafen belegt. So wurde wohl 1327 ein Nürnberger Badersohn namens Konrad zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er eine Winkelehe eingegangen war. 1410 wurde aus selbigem Grund ein anderer Bürger für fünf Jahre aus der Stadt verbannt.

Erst auf dem Konzil von Trient (1545–1563) wurde schließlich die kirchliche Ehe als einzig gültige Eheform gesetzlich anerkannt, und der priesterliche Segen vorgeschrieben.

Der Franziskaner Berthold von Regensburg († 1272) sagte über die Winkelehe folgendes: „Man soll auch in den Winkeln keine Ehe haben oder machen. Darum, ihr Frauen, durch den allmächtigen Gott, so hütet euch vor der Winkelehe. Wer euch vor den Leuten die Ehe nicht geloben will, dessen Gelübde sollt ihr in dem Winkel nimmer annehmen… denn er will euch betrügen.“[1]

Heimliche Eheschließungen mit einem Priester und Zeugen waren dagegen besonders im hohen und niederen Adel vom Spätmittelalter bis ins 19. Jahrhundert hinein sehr beliebt. Häufig wählten verwitwete Aristokraten nach ihrer ersten Ehe, die zumeist aus dynastischen Gründen geschlossen wurden, ihren zweiten Partner, der oft unter ihrem Stande war, selbst aus. Diese Heiraten blieben der Öffentlichkeit oft unbekannt.

Beispiele

Zu den bekanntesten heimlichen Eheschließungen gehört die Ehe zwischen Maria Tudor, der jüngeren Schwester des englischen Königs Heinrich VIII., und Charles Brandon, 1. Herzog von Suffolk. In ihrem Fall wurde die heimliche Eheschließung aufgedeckt, weil der König sie ein weiteres Mal für politische Zwecke verheiraten wollte. Maria hatte daher gestehen müssen, dass sie ohne die Erlaubnis ihres Bruders bereits eine heimliche Ehe eingegangen war und dadurch als Braut nicht mehr zur Verfügung stand.

Ein weiteres bekanntes Beispiel für eine heimliche Ehe ist die Verbindung des englischen Königs Georg IV. mit Maria Fitzherbert.

Siehe auch

Literatur

  • Hans Erich Troje: Gestohlene Liebe. Zur Archäologie der Ehe – Ein Rettungsversuch. Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 1992, ISBN (dtv 35052 Dialog und Praxis).
  • Hans Erich Troje: Das matrimonium clandestinum in Humanismus und Reformation. In: Glossae. Revista de Historia de Derecho Europeo. 4, 1992, ISSN 0214-669X, S. 191–214.

Einzelnachweise

  1. Georg Denzler, S. 110