Herbert Grohmann

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Herbert Grohmann (* 13. September 1908 in Breslau; † unbekannt) war ein deutscher Mediziner und Rassenhygieniker.

Leben

Grohmann studierte nach dem Abitur Medizin an der Universität Breslau, das er 1934 mit Staatsexamen abschloss. Danach absolvierte er seine Medizinalpraktika an verschiedenen Krankenhäusern und wurde 1937 in Breslau zum Dr. med. promoviert.

Schon als Student war er zwei Jahre vor der Machtübergabe an die Nationalsozialisten 1931 der NSDAP und der SS beigetreten, bei der er Anfang Mai 1942 bis zum SS-Sturmbannführer aufstieg. Als Angehöriger des SS-Sanitätssturms war er ab Februar 1936 beim »Amt für Bevölkerungspolitik und Erbgesundheitspflege beim Reichsführer SS« beschäftigt, wo er die Abteilung Erbkartei leitete. Von Anfang November 1936 bis Anfang Juli 1937 nahm er zur Qualifikation für dieses Amt am rassehygienischen Lehrgang im Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik (KWI-A) teil. Der Leiter des KWI-A Eugen Fischer bot Grohmann schließlich eine Assistentenstelle an seiner Einrichtung an, die dieser Anfang Januar 1938 antrat. Finanziert von der DFG konnte er über das KWI-A drei Aufsätze veröffentlichen. Nebenamtlich bearbeitete er Heiratsanträge von SS-Mitgliedern nach erbbiologischen Gesichtspunkten.

Nach dem Überfall auf Polen und der deutschen Besetzung des Landes wurde er noch im Herbst 1939 als Medizinalrat an das Gesundheitsamt Lodz versetzt, wo er ab Februar 1940 die Abteilung Erb- und Rassenpflege leitete. Später wurde er zum Obermedizinalrat befördert. Er wählte in dieser Funktion u.a. polnische Kinder zur Eindeutschung aus und soll an Selektionen polnischer Patienten der Anstalt Kochanowka mitgewirkt haben. Zudem fungierte er als Kreisbeauftragter für Rassenpolitik und arbeitete ehrenamtlich für den Sicherheitsdienst des Reichsführers SS im SD-Abschnitt „Litzmannstadt“. Zu Beginn des Jahres 1943 wurde er als Truppenarzt der Sicherheitspolizei und des SD an die Ostfront eingezogen. Ab Juni 1943 war er bei der Einsatzgruppe B eingesetzt und ab August 1944 bei der 30. Waffen-Grenadier-Division der SS (russische Nr. 2). Im Januar 1945 wurde er nach Berlin kommandiert.

Nach Kriegsende wurde er mit anderen Beschuldigten in Abwesenheit durch ein Gericht in Lodz wegen der Ermordung von Patienten der Anstalt Kochanowka des vorsätzlichen Mordes für schuldig befunden. Da sein Aufenthaltsort unbekannt war, hatte dieses Verfahren für ihn keine Konsequenzen. Zu Beginn der 1950er Jahre wurde er von der Justiz unbehelligt Vertrauensarzt der Landesversicherungsanstalt von Schleswig-Holstein in Lübeck.[1] Er wurde 1961 durch die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main vernommen.[2]

Schriften

  • Untersuchungen über die Frage der Kropfvererbung. Triltsch, Würzburg 1937 (zugleich Breslau, med. Diss., 1937).

Literatur

Einzelnachweise

  1. Axel C. Hüntelmann, Johannes Vossen, Herwig Czech (Hrsg.): Gesundheit und Staat: Studien zur Geschichte der Gesundheitsämter in Deutschland, 1870–1950. Matthiesen, Husum 2006, ISBN 978-3-7868-4104-3, S. 253.
  2. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. 2. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 202.