Hermann Carl Weiss

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Hermann Carl Weiss (geboren am 5. August 1776 auf Geringswalde bei Leipzig; gestorben 1828) war von 1816 bis zu dessen Auflösung 1821 preußischer Landrat des Kreises Sankt Vith.[1]

Werdegang

Der Protestant Hermann Carl Weiss studierte in Königsberg und Göttingen Rechts- und Kameralwissenschaften.[1]

Während der Koalitionskriege war er Kommissar des Deposital-Magazins der Rhein-Armee. Als in der Folge des Wiener Kongresses die Rheinlande Preußen zufielen, wurde Weiss im April 1816 zunächst kommissarisch und schließlich mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 16. Januar 1817 auch definitiv die Verwaltung des Landratsamtes des Kreis Sankt Vith übertragen. Mit der Auflösung[2] des Kreis Sankt Vith durch die Allerhöchste Kabinettsorder vom 27. Dezember 1820 und dessen Eingliederung zum 1. Februar 1821 in den Kreis Malmedy[3] schied er aus dem Amt und verließ die Region.[1]

Mit dem Tätigkeitsbereich Duisburg und Rees trat er dann als Ökonomie-Kommissar in den Dienst der Generalkommission in Münster. Den einschlägigen Personalakten ist noch eine Bewerbung um das Landratsamt Duisburg zu entnehmen.[1]

Literatur

  • Karl Leopold Kaufmann: Der Grenzkreis Malmedy in den ersten fünf Jahrzehnten der preußischen Verwaltung. Ludwig Röhrscheid Verlag, Bonn 1940, S. 7 f.

Einzelnachweise

  1. a b c d Horst Romeyk: Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz 1816–1945 (= Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde. Band 69). Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-7585-4, S. 809 f.
  2. Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815. (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde XXXV), Droste Verlag, Düsseldorf 1998 (zweiter Nachdruck der Ausgabe Bonn 1919), ISBN 3-7700-7600-1, S. 240.
  3. Johann Friedrich Schannat: Eiflia Illustrata oder geographische und historische Beschreibung der Eifel aus dem lateinischen übersetzt und mit Anmerkungen und Zusätzen bereichert von Georg Bärsch. Jakob Anton Mayer, Aachen und Leipzig 1852, 3. Band, 1. Abteilung, 1. Abschnitt, S. 41.