Hilfssignal

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Das Hilfssignal ist ein in den schweizerischen Fahrdienstvorschriften definiertes Eisenbahnsignal für Zugfahrten. Es zählt zu den Notbedienungen, wird also nur angewendet, wenn ein Hauptsignal nicht auf Fahrt gestellt werden kann. In Deutschland wird die gleiche Funktion durch ein Ersatzsignal sichergestellt.

Verbreitung

Grundsätzlich kann jedes Hauptsignal mit einem Hilfssignal ausgestattet werden. Im Netz der Schweizerischen Bundesbahnen ist auf nahezu allen Bahnhöfen jedes Einfahrsignal mit einem Hilfssignal ausgerüstet.

Einsatz

Ist es aufgrund einer Störung nicht möglich, das Einfahrsignal regulär auf Fahrt zu stellen, kann nach Durchführung der vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen die Zustimmung zur Einfahrt in den Bahnhof durch das Hilfssignal erfolgen. Der Lokführer darf die Fahrt mit maximal 40 km/h und Fahrt auf Sicht bis zum nächsten Hauptsignal fortsetzen. Der Vorteil besteht darin, dass dem Lokführer kein Sammelbefehl zur Fahrt auf Sicht durchdiktiert werden muss, wofür der Lokführer seinen Zug anhalten müsste.

Wirkung

Das Einschalten des Hilfssignal bewirkt stellwerkstechnisch eine Umgehung sämtlicher in der Fahrstrasse befindlicher möglicher Hindernisse. Aus diesem Grunde wird es auch gern mit einem „Nachttischlämpli“ verglichen, das bei Bedarf an- und wieder abgeschaltet werden kann. Aus diesem Grund muss der Fahrdienstleiter vor dem Betätigen des Hilfssignals beispielsweise die korrekte Lage der Weichen, den Fahrtbegriff der Zwergsignale in der Fahrstrasse und weiteres überprüfen.

Der Vergleich mit dem „Nachttischlämpli“ ist jedoch nicht ganz korrekt, denn durch die Einfahrt in einen Bahnhof per Hilfssignal wird auch der Streckenblock wieder in Grundstellung versetzt. Die „geschlossene Einfahrt“ ohne Hilfssignal dagegen läuft auf eine Blockstörung hinaus: der letztbefahrene Streckenabschnitt wird nicht frei gemeldet und kann für den Folgezug nur mit einer Notbedienung befahren werden. Die Störung innerhalb des Bahnhofes wirkt sich so auf die angrenzende Strecke aus.

Formen

Für die Darstellung des Hilfssignales existieren zwei Formen. Beim Signal Typ N steht ein rot blinkendes Licht für das Hilfssignal. Dies ist teilweise auch beim Signal Typ L der Fall, wenn kein separater Signalschirm für das Hilfssignal eingebaut wurde. Verbreiterer aber ist die oben abgebildete Variante des Typ L mit einem eigenen Signalschirm, in welchem ein oranger Querbalken aufleuchtet. Der Nachteil der Variante mit dem rot blinkenden Licht: ist das Einschalten der roten Lampe nicht möglich, ist auch kein Hilfssignal einschaltbar. Darum muss dem Lokführer für die Weiterfahrt ein protokollpflichtiger Befehl diktiert werden, weshalb es zu Verzögerungen kommen kann.

Siehe auch

Weblinks