Immunität

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. Juli 2016 um 19:36 Uhr durch Jivee Blau (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von 84.160.132.196 (Diskussion) auf die letzte Version von R2Dine zurückgesetzt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Ausdruck Immunität bezeichnet:

  • die Unempfindlichkeit eines Organismus gegen Antigene, Krankheitserreger und Gifte, siehe Immunität (Medizin)
  • den Schutz gewählter Amtsträger und ausländischer Würdenträger vor Strafverfolgung, siehe Politische Immunität
  • in der Diplomatie den Schutz von Botschaftern, Gesandten, Botschaftsmitarbeitern und deren Familienangehörigen vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher und administrativer Verfolgung im Gastland, siehe Diplomatische Immunität (zum Schutz der Botschaftsgebäude siehe Exterritorialität)
  • in der Rechtsgeschichte eine Privilegierung geweihter Orte, siehe Kirchliche Immunität, Immunitätsbezirk, Kirchenasyl
  • die sachliche Immunität – etwa vorübergehend für Leihgaben und Kunstwerke zu Ausstellungen im Ausland
  • Kritikimmunität, siehe Immunisierungsstrategie


Siehe auch:

Wiktionary: Immunität – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen