Impotentia generandi

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Impotentia generandi, deutsch Zeugungsunfähigkeit, Infertilität, Sterilität des Mannes bezeichnet die Unfähigkeit des Mannes, Kinder zu zeugen. Wie Impotentia coeundi und Impotentia ejaculandi sind dies wissenschaftlich bzw. theologisch versachlichte Ausdrücke für sexuelle Störungen.

Diese Terminologie ist vor allem im Kirchenrecht, speziell bei Eheanfechtungsklagen vor dem Kirchengericht Römische Rota, in Verwendung.

Siehe auch