Innergemeinschaftliche Leistung

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Als Ιnnergemeinschaftliche Leistung wird ein Steuerbefreiungstatbestand des Umsatzsteuerrechts bezeichnet, nach dem eine grenzüberschreitende Dienstlieferung innerhalb der Europäischen Union (EU) (ursprünglich innerhalb der Europäischen Gemeinschaft) von der Umsatzsteuer im Staat des Sitzes des leistenden Unternehmers steuerfrei gestellt wird und die Pflicht zur Abfuhr der Umsatzsteuer auf den die Leistung empfangenden Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedsland der EU übergeht.

Gesetzliche Grundlagen

Die Grundlage für die aktuell gültige Regelung der EU zur Innergemeinschaftliche Leistung bilden die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sowie die darauf aufbauende Änderungsregelung Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13. Juli 2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften.[1] Diese Richtlinien enthalten die zentralen Vorgaben zur Handhabung des gemeinschaftlichen Umsatzsteuersystems, welche in den Mitgliedsstaaten der EU anschließend in die nationale Gesetzgebung überführt werden müssen.

Siehe auch

Weblinks

Offizielle Seiten - Generelle Informationen
Offizielle Seiten - Richtlinie 2006/112/EG
Offizielle Seiten - Richtlinie 2010/45/EU

Einzelnachweise

  1. europa.eu - MwSt.-Vorschriften für die Rechnungsstellung