Interverband für Rettungswesen

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Der Interverband für Rettungswesen IVR-IAS ist der schweizerische Dachverband von Organisationen, die sich mit der präklinischen Versorgung von Notfallpatienten befassen. Der Verband wurde am 1962 als Verein gegründet.

Organisation

Zu den Aktivmitgliedern gehören die Kantone und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die Aufgaben im Rettungswesen erfüllen. Passivmitglieder können Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische und natürliche Personen sein. Gönnermitglieder bestehen aus Aktiv- oder Passivmitgliedern.

Geschichte

Am 18. Januar 1962 fand die Gründungsversammlung im Zunftsaal des Bahnhofbuffets Enge (Zürich) unter dem Vorsitz des Zürcher Polizeioffiziers Albert Benz statt. Erster Präsident wurde E. Strupler vom Interverband für Schwimmen. Das Sekretariat des IVR wurde von der Sektion Zürich des TCS übernommen. Als weitere Präsidenten fungierten Albert Benz (ab 1965), Walter Meng (ab 1972), Beat Roos (ab 1992), Gianmaria Solari (ab 2006) und Franz Wyss (ab 2012). Geschäftsführer waren Urs Krieger (ab 1992) und nach ihm Martin Gappisch (ab 2005). Die Geschäftsstelle zog 1972 von Zürich nach Aarau um. 2001 schloss der IVR mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) eine Leistungsvereinbarung ab, welche den IVR beauftragte, für die Kantone Leistungen zu übernehmen.

Ziele des IVR

Ziele sind:

  • Förderung und Koordination des schweizerischen Rettungswesens zur Sicherstellung des präklinischen Rettungsablaufes
  • Unterstützung der Aus-, Weiter- und Fortbildung der im Rettungswesen tätigen Personen
  • Förderung der Qualitätssicherung im Rettungswesen
  • Unterstützung präventiver Massnahmen, um Notfallsituationen zu vermeiden
  • Plattform für die Konsensfindung in allen Fragen des Rettungswesens

Aufgaben/Leistungen/Tätigkeitsfelder

Der Verband erhält von den Kantonen Unterstützungszahlungen. Im Gegenzug ist dieser verpflichtet, einem Leistungsauftrag nachzukommen. Gemäss der Vereinbarung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -Direktoren (GDK) vom Dezember 2001 hat der IVR für die Kantone insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:

Rettungsdienste

  • Entwicklung und Einführung eines Systems zur Qualitätssicherung der Rettungsdienste (Erlass von Richtlinien)
  • Durchführung von Anerkennungsverfahren
  • Entwicklung und Einführung eines einheitlichen Einsatzprotokolls

Notruf 144

  • Entwicklung und Einführung eines Systems zur Qualitätssicherung der Notrufzentralen (Erlass von Richtlinien)
  • Durchführung von Anerkennungsverfahren
  • technische Bewirtschaftung und Sicherstellung der Einhaltung der Konzessionsvorschriften

Fortbildung des Personals der Rettungsdienste

  • Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur Durchführung der Fortbildung des Personals der Rettungsdienste und der Notrufzentralen mit der Rufnummer 144
  • Mitwirkung bei der Umsetzung des Fortbildungskonzepts

Weblinks

www.ivr-ias.ch