Jugendmedienkommission
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Die Jugendmedienkommission ist ein vom österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gegründetes Gremium mit der Aufgabe, bei Kinofilmen und -trailern die Jugendtauglichkeit festzustellen. Die Experten beurteilen jährlich etwa 360 Filme.
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[Bearbeiten] Arbeit
Die Kommission prüft auf Antrag von Filmverleihen in Österreich anlaufende Kinofilme. Die Experten sprechen daraufhin eine unverbindliche Altersfreigabe aus, die den Bundesländern, deren Kommissionen letztendlich die Altersfreigabe im jeweiligen Bundesland bestimmen, als Entscheidungshilfe dient.
Die Jugendmedienkommission spricht manchen Filmen eine Positivkennzeichnung zu, die die Eignung des geprüften Films nach dessen Gesamtinhalt zusammenfasst. Dabei prüft das Gremium, ob der Zuseher gewisse altersspezifische Vorkenntnisse aufweisen muss, um die Struktur oder den Aufbau eines Films zu verstehen.
[Bearbeiten] Alterseinstufungen
- "Uneingeschränkt"
- "Frei ab dem 4. Lebensjahr"
- "Frei ab dem 6. Lebensjahr"
- "Frei ab dem 8. Lebensjahr"
- "Frei ab dem 10. Lebensjahr"
- "Frei ab dem 12. Lebensjahr"
- "Frei ab dem 14. Lebensjahr"
- "Frei ab dem 16. Lebensjahr"

