JuristenZeitung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von
Juristenzeitung)
| Erscheinungsweise |
14-täglich |
|
Die JuristenZeitung (JZ) ist eine juristische Fachzeitschrift. Sie existiert seit 1951 und ist Nachfolgerin der Süddeutschen Juristenzeitung, die von 1946 bis 1950 herausgegeben wurde. Sie erscheint in 24 Ausgaben im Jahr im Mohr Siebeck Verlag.
Zuvor hatte es ab 1896 die von Paul Laband gegründete Deutsche Juristen-Zeitung im Verlag Otto Liebmann später im Verlag C.H. Beck gegeben. Sie wurde ab 1934 von Carl Schmitt herausgegeben und ging nach Schmitts Entmachtung 1936 in der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht auf, die auch von C.H. Beck herausgeben wurde.[1]
- Matthias Jestaedt, Erlangen-Nürnberg
- Herbert Roth, Regensburg
- Christian Starck, Göttingen, Richter des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs
- Rolf Stürner, Freiburg im Breisgau, Richter am OLG
- Joachim Vogel, Tübingen, Richter am OLG
- Bernhard Großfeld, Münster (bis 2000)
- Ulrich Weber, Tübingen (bis 2002)
Beiträge und Urteile aus der JuristenZeitung werden (wie auch bei anderen Zeitschriften) üblicherweise folgendermaßen zitiert:
- BVerfG, JZ 2007, 629 (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13.2.2007 – Az. 1 BvR 421/05, veröffentlicht im Jahr 2007 ab S. 629)
- Dreyer, JZ 2007, 606 (Aufsatz von Gunda Dreyer zum Thema Rechtsnachfolge in „höchstpersönliche“ Rechte von Verbänden, veröffentlicht im Jahr 2007 ab S. 606)
Wird auf eine spezielle Seite innerhalb eines Urteils oder Aufsatzes verwiesen, so wird diese mit einem Komma angehängt (BVerfG, JZ 2007, 629, 631).
- ↑ Michael Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Weimarer Republik und Nationalsozialismus. Sonderausg. Beck, München 2002, ISBN 3-406-48960-5, S. 300f. (früherer Titel Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. 3).