Juristische Fallbearbeitung

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Juristische Fallbearbeitung ist in Deutschland eine Methode zur rechtlichen Beurteilung eines Geschehens oder Zustandes, die von Juristen angewandt wird. Die juristische Fallbearbeitung erfolgt mit dem Ziel der Klärung bestimmter Rechtsfragen oder aber der rechtlichen Beurteilung der Gesamtlage.

Methoden

Methoden der juristischen Fallbearbeitung sind insbesondere:

Untersuchung der Ansprüche

Die einschlägigen Ansprüche untersucht der Fallbearbeiter sodann darauf, inwieweit sie entstanden, erloschen, oder undurchsetzbar sind.

Sprachlich stellt er seine Untersuchung zumeist in der universitären Ausbildung im Gutachtenstil und in der Rechtspraxis häufig im Urteilsstil dar. Im Gutachten stellt er seinen Darstellungen die zu prüfende Frage voran, im Urteil das Prüfungsergebnis. In beiden Fällen bildet er einen prüfungsbezogenen Obersatz, der, etwa bei der Beurteilung einer Anspruchsentstehung, die zu untersuchenden abstrakten Entstehungsvoraussetzungen (Tatbestandsmerkmale) nennt. Sodann definiert er, soweit erforderlich, ausfüllungsbedürftige Begriffe der Tatbestandsmerkmale. Im dritten Schritt subsumiert er den Sachverhalt unter die gegebenenfalls näher erläuterten Begriffe; so findet er heraus, ob die konkreten Fakten die abstrakten Tatbestandsmerkmale ausfüllen. Entsprechend seinem Prüfungsergebnis beantwortet er zusammenfassend die Gutachtenfrage und hat bei einem Urteil sein vorab mitgeteiltes Ergebnis begründet. Diese Art der Fallbearbeitung taucht in der Rechtspraxis regelmäßig als immanenter Bestandteil einer Relation oder eines Urteils auf und bildet den Hintergrund eines kunstgerecht gefertigten Schriftsatzes.

Literatur

  • Larenz, Karl: Methodenlehre der Rechtswissenschaft/Karl Larenz. - Verkürzte Studienausgabe d. 5. Aufl. - Berlin; Heidelberg; New York; Tokyo: Springer 1983, ISBN 3-540-12539-6