Kammersänger

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Kammersänger bzw. Kammersängerin (Abk. KS) ist ein Ehrentitel für Sänger, mit dem die bisherige künstlerische Arbeit unabhängig von Alter und Engagementszeiten bzw. das Lebenswerk ausgezeichnet wird. Die Verleihung erfolgt an klassisch ausgebildete Opern- bzw. Konzertsänger (Sparten: Oper, Operette, Oratorium, Konzert, Lied). Der Titel wird ohne finanzielle Dotierung in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich meist auf Intendanz- bzw. Kulturdezernatsvorschlag von staatlichen, städtischen bzw. gesellschaftlichen Institutionen verliehen (für die Lage in Österreich siehe dazu auch den Artikel Berufstitel).

In der DDR konnten auch diverse Musiktheater diese Bezeichnung selbst verleihen. In früheren Zeiten wurde der Titel auch in den deutschen Territorialstaaten und in der k. und k. Monarchie von Fürsten oder Königen verliehen (z. B. „Königlicher Hofopernsänger“).

Letzterer Ehrentitel wird nach wie vor in Schweden z. B. als Königlicher Hofopernsänger (Kungliga Hovsångare) vom König an Opernsänger verliehen, siehe Königliche Oper (Stockholm).

Bezeichnungsherkunft

Ähnlich wie die Begriffe Hofkammer oder auch Kammermusik leitet sich der Titel von der höfischen Kammer ab, bedeutet also, dass er ursprünglich als höfischer Titel vergeben wurde. Kammermusiker zu sein hieß nicht, Kammermusik zu machen.[1]

Ähnliche Titel

Weblinks

Commons: Kammersänger – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Kammermusik. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 10. Leipzig 1907, S. 519.