Kernloch

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Kernloch am Beispiel eines M10-Gewindes

Als Kernloch wird jene Bohrung bezeichnet, in welche ein Gewinde geschnitten wird.

Der Durchmesser des Kernloches ist minimal größer als der spätere Innendurchmesser (Kerndurchmesser) des Gewindes. Durch den Schneidvorgang wird das Material unter anderem plastisch verformt; es beginnt ein Fließvorgang in Richtung der Gewindespitzen und der Durchmesser verkleinert sich geringfügig. Der Kernlochdurchmesser ist daher auch Materialabhängig. Für ein Gewinde M8 in Baustählen ist ein Kernloch mit dem Durchmesser 6,8 mm notwendig, dessen Durchmesser sich nach dem Gewindeschneiden auf ungefähr 6,65 mm verringert.

Üblich für die Dimensionierung ist es, die Gewindesteigung vom Gewinde-Nenndurchmesser abzuziehen. Nach einer anderen Faustregel wird das Gewindemaß mit 0,8 multipliziert; für M8 wäre es somit 8 mm • 0,8 = 6,4 mm.

Welcher Kerndurchmesser für welches Gewinde gebohrt werden muss, kann entsprechenden DIN-, oder ISO-Tabellen entnommen werden, beziehungsweise muss er der spezifischen Aufgabe angepasst sein. Die weiteste Verbreitung in Deutschland hat das metrische ISO-Regelgewinde.

Da die Kernlöcher für die unterschiedlichen Gewindegrößen oft „krumme“ Maße haben, zum Beispiel für M4 = 3,3 mm, M5 = 4,2 mm oder M8 = 6,8 mm, werden die entsprechenden Bohrer gelegentlich auch als Kernlochbohrer bezeichnet.

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