Kinderreisepass

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Kinderreisepass Buchdecke

Der Kinderreisepass ist ein Pass, der in der Regel für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt wird.

Deutschland

Kinderreisepass, Muster 2013

Der Kinderreisepass ist in Deutschland ein Dokument, das an deutsche Staatsangehörige bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden kann.[1]

Er wird ausnahmslos mit einem Passbild des Inhabers versehen, selbst bei Neugeborenen. Das Bild muss biometriefähig sein,[2] allerdings sind die Anforderungen bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern nicht so streng wie bei Erwachsenen, wie aus der Fotomustertafel ersichtlich ist.

Das Dokument ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.[3] Er kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem neuen Passbild verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Verlängerung innerhalb des ursprünglichen Gültigkeitszeitraums beantragt wird. Nach Ablauf der Gültigkeit ist ein Neuantrag erforderlich. [4] Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13 Euro, für die Verlängerung 6 Euro.[5]

Der Kinderreisepass entspricht den Empfehlungen der ICAO und wird weltweit anerkannt. Zur visafreien Einreise in die USA wird ein gültiger, elektronischer Reisepass verlangt, mit Kinderreisepass ist ein Visum erforderlich.

Kindereintragungen im Pass eines Elternteils verloren am 26. Juni 2012 ihre Gültigkeit.[6] Seitdem benötigen Kinder bei Grenzübertritten je nach Reiseziel einen eigenen Kinderreisepass oder einen Reisepass. Im Einzelfall genügt auch der Personalausweis, beispielsweise im Schengenraum. Verbindliche Auskünfte darüber, ob der Kinderreisepass im Zielstaat der Reise anerkannt wird, können nur dessen Behörden erteilen, beispielsweise die Botschaft oder das Konsulat des Reiselandes.

Geschichte

Kinderausweis

Bis 2006 konnten für alle deutschen Bundesbürger unter 16 Jahren Kinderausweise ausgestellt werden. Der Ausweis galt als Identifizierung und Reisepass für Kinder. Er konnte bei der Geburt ausgestellt werden, war bis zum zehnten Lebensjahr gültig und konnte mit einem Passbild bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden. Eingetragen waren Name, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnort. Vor 2006 ausgestellte Kinderausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum zehnten bzw. 16. Lebensjahr des Kindes.

Elternteile mit einem vom Kind abweichenden Nachnamen

Durch den Wegfall der Kindereintragung in den Pässen der Eltern ist es für Elternteile, deren Nachnamen nicht mit dem der Kinder übereinstimmt, nun komplizierter nachzuweisen, dass es sich bei dem mitreisenden Kind um das eigene handelt. Dieser Nachweis kann – wenn erforderlich – durch eine Geburtsurkunde oder durch Vorlage der gemeinsamen Sorgerechtserklärung des Jugendamtes erbracht werden.

Bei Reisen in einige Länder müssen alleinreisende Elternteile eine Vollmacht – gegebenenfalls samt beglaubigter Übersetzung – des nicht mitreisenden Partners vorweisen können, die die Zustimmung zu der Reise mit dem Kind darstellt. Eine solche Vollmacht enthält die Personalien des reisenden Kindes, die Personalien und Erreichbarkeit des/der Sorgeberechtigten, die Reiseroute und die Personalien etwaiger volljähriger Begleitpersonen.

Österreich

Die Unterschiede zum deutschen Kinderreisepass liegen beim österreichischen Dokument – neben der unterschiedlichen Gestaltung – in den Gebühren sowie der Geltungsdauer, die für Kinder von zwei bis zwölf Jahren fünf Jahre und für Kinder ab Geburt bis zwei Jahren zwei Jahre beträgt. Ein in den ersten beiden Lebensjahren ausgestellter Kinderreisepass ist gebührenfrei.

Voraussetzungen sind die österreichische Staatsbürgerschaft und dass das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf. Eine Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist seit dem 15. Juni 2009 nicht mehr möglich. Bestehende Kindereintragungen behalten für drei Jahre ihre Gültigkeit und laufen mit dem 15. Juni 2012 automatisch aus. Bei der Ausstellung eines Kinderreisepasses wird ein eventuell vorhandener Eintrag gestrichen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BMI Kinderreisepass
  2. Passgesetz § 5 PassV
  3. Passgesetz § 5 Abs. 2 PaßG
  4. Passgesetz § 5 Abs. 4 PaßG
  5. Passgesetz § 15 Abs. 1 PassV
  6. Kinder benötigen ab 26. Juni 2012 eigenen Reisepass. Bei: teltow.de