Klasseneinteilung im deutschen Reitsport

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Im deutschen Reitsport werden die Begriffe Leistungsklasse, Altersklasse und Prüfungsklasse unterschieden. Daneben werden Reiter aufgrund ihrer Ranglistenpunkte klassifiziert. Die folgenden Angaben beziehen sich auf Dressur- und Springreiten. Im Vielseitigkeitsreiten und beim Fahren gelten leicht abgeänderte Regelungen.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Regelfall schränkt die Ausschreibung den Teilnehmerkreis nach Altersklasse, Leistungsklasse, Geschlecht und erzielten Erfolgen ein. Sollte der Nachweis eines Erfolges für die Startberechtigung in einer Prüfung erforderlich sein, zählen alle Erfolge des Pferdes/Reiters bis Nennungsschluss der Pferdeleistungsschau.

Für Reiter gelten folgenden Angaben:

  • Altersklasse
  • Leistungsklasse in jeder Disziplin
  • höchste erreichte Platzierung in jeder Disziplin
  • Ranglistenpunkte in jeder Disziplin

Für Pferde gelten folgenden Angaben:

  • Alter: Das Alter eines Pferdes ist relevant, wenn es in Aufbauprüfungen (für junge Pferde) vorgestellt werden soll.
  • höchste erreichte Platzierung in jeder Disziplin

Prüfungsklassen [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Prüfungsklassen beschreiben den Schwierigkeitsgrad einer Prüfung. In Deutschland gibt es mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad Klasse E (Einsteiger), Klasse A (Anfänger), Klasse L (Leicht), Klasse M (Mittelschwer) und Klasse S (Schwer). Prüfungen der Klasse S werden je nach Disziplin weiter unterteilt. Im Dressur- und Springsport wird beispielsweise unterschieden zwischen Ein-, Zwei- und Dreisterne-S-Prüfungen (bei Springen sogar bis S*****). In beiden Disziplinen werden die Klassen A und M je nach Schwierigkeitsgrad in Ein- oder Zweisterne-Prüfungen unterteilt (beim Dressurreiten auch L* und L**).

Ein Reiter darf auf demselben Turnier nur in zwei benachbarten Prüfungsklassen starten.

Zusätzlich gibt es eine Vielzahl von Wettbewerben mit Anforderungen unterhalb der Klasse E wie Reiterwettbewerbe oder breitensportliche Wettbewerbe (z. B. Geschicklichkeitsparcours). Die Prüfungen werden nun entweder unter WBO (Wettbewerbs-Ordnung) oder LPO (Leistungs-Prüfungs-Ordnung) veranstaltet. Für WBO-Wettbewerbe müssen die Teilnehmer keiner Leistungsklasse angehören, für LPO-Prüfungen ist dies hingegen verpflichtend.

Vor LPO 2008[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der LPO 2008 entfielen die unterschiedlichen Kategorien. Zuvor wurde zwischen Prüfungen der Kategorie A, B und C unterschieden.

Altersklassen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Während sich die Einteilung in Prüfungsklassen auf die zu reitende Prüfung bezieht, geben die Alters- und Leistungsklasse Auskunft über den Reiter. Im Reitsport gibt es seit der LPO-Änderung 2000 fünf Altersklassen. Die jüngsten Reiter werden Junioren genannt. Zu den Junioren zählen alle Reiter, die im laufenden Kalenderjahr maximal ihren 18. Geburtstag haben. Die 19 bis 21 Jahre alten Reiter werden Junge Reiter genannt. Reiter über 21 Jahre zählen zu den Reitern. Die Einstufung als Senior erfolgt mit dem 40. Lebensjahr. In einigen wenigen Prüfungen sind ausschließlich Senioren zugelassen.

Bei der Austragung von Championaten (Meisterschaften) werden die Junioren eingeteilt in Children (maximal 14 Jahre) und Junioren (14–18 Jahre). Reiter auf Ponys (bis 16 Jahre) werden auch Ponyreiter genannt. Es gibt spezielle Prüfungen, bei denen ausschließlich Ponys zugelassen sind. Im Turniersport gilt ein Pferd als Pony, wenn sein Stockmaß 148 Zentimeter nicht übersteigt.

Vor LPO 2000[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die neue Altersklasse Reiter hieß bis zur LPO-Änderung 2000 Senioren.

Leistungsklassen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben der Einteilung in Altersklassen werden alle Reiter zusätzlich in Leistungsklassen eingeteilt. Abhängig vom Besitz von Leistungsabzeichen und den Turniererfolgen in den jeweils zwei vorangegangenen Jahren erfolgt die Einteilung. Die Einteilung in Leistungsklassen erfolgt für jede Disziplin getrennt.

  • Leistungsklasse 7 dient als Einstieg. Hierfür muss eine sogenannte Schnupperlizenz erworben werden.[1] Diese berechtigt zur Teilnahme an E-Dressuren und E-Springen.
  • Leistungsklasse 6 kann beantragen, wer im Besitz des Reitabzeichen 5 bzw. eines bis 2013 erworbenen DRA IV (Kleines Reiterabzeichen) ist. Diese berechtigt zur Teilnahme an den Prüfungsklassen E und A.
  • Leistungsklasse 5 kann beantragen, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt. Die Leistungsklasse 5 berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen A und L.
  1. Besitz eines bis 1999 erworbenen DRA III (Bronzenes Reiterabzeichen)
  2. Besitz des DRA III (erworben in den Jahren 2000 bis 2013) bzw. Reitabzeichens 4 und die Lizenzprüfung (mindestens Note 6,0) bestanden
  3. Besitz eines disziplinspezifischen DRA III bzw. Reitabzeichens 4, gilt nur für die jeweilige Disziplin
  4. im Besitz des Reitabzeichens 3 sein.
  • Leistungsklasse 4 kann beantragen, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt. Die Leistungsklasse 4 berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen A, L und M.
  1. Besitz des Reitabzeichens 2 bzw. eines bis 2013 erworbenen DRA II (Silbernes Reiterabzeichen)
  2. Nachweis von Erfolgen in Prüfungen der Klasse L
  3. abgeschlossenen Berufsausbildung zum Pferdewirt Fachrichtung Klassische Reitausbildung (ehemals Pferdewirt Fachrichtung Reiten)
  4. Amateurreitlehrer (Trainer A)
  • Leistungsklasse 3 kann beantragen, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt. Die Leistungsklasse 3 berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen A, L, M und S.
  1. Nachweis von Erfolgen in Prüfungen der Klasse M
  2. abgeschlossenen Berufsausbildung zum Pferdewirtschaftsmeister im Teilbereich Reitausbildung (ehemals Pferdewirtschaftsmeister Reiten)
  • Die Leistungsklassen 1 und 2 werden aufgrund entsprechender Erfolge in Prüfungen der Klassen M und S erteilt.[2]

Vor LPO 2013[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis einschließlich gehörten 2012 alle Reiter, der keinen anderen Leistungsklasse angehörte, der Leistungsklasse 0 an.

Klassifizierung der Pferde[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben der Einteilung der Prüfungen und der Reiter werden auch die Pferde klassifiziert. Wird ein Pferd in einer Prüfung platziert die unter LPO stattfindet, so wird dies als Erfolg für das Pferd gespeichert. Diese Änderung besteht seit 1. Januar 2008, demnach werden nun auch erfolgreiche Prüfungen der Klasse E verzeichnet. Erfolge bei Pferden gelten wie bei Reitern für die beiden folgenden Kalenderjahre.

Während in Dressur- und Springprüfungen Reiter und Pferd getrennt voneinander betrachtet werden, ist es für die Teilnahmevoraussetzung an Vielseitigkeitsprüfungen erforderlich, dass der startende Reiter die Erfolge mit dem startenden Pferd gemeinsam erreicht hat. So soll sichergestellt werden, dass das startende Paar den Anforderungen wirklich gewachsen ist und Unfälle an den festen Hindernissen minimiert werden.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Jahresturnierlizenz und Schnupperlizenz für Reiter u. Fahrer | FN. Abgerufen am 8. Dezember 2023.
  2. Kriterien für die Einstufung in Leistungsklassen (LKl.) 2015, Durchführungsbestimmungen zu § 63 Leistungsprüfungsordnung (LPO)