Klaus Engelmann

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Klaus Engelmann (* 26. März 1943 in Eschwege) ist ein deutscher Jurist.

Werdegang

Engelmann schloss die Wilhelmschule in Kassel 1963 mit dem Abitur ab. Danach studierte er Rechtswissenschaften in Freiburg und Marburg. 1970 legte er die erste juristische Staatsprüfung und 1973 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Philipps-Universität Marburg wurde er dort zum Dr. jur. promoviert.

Richterliche Tätigkeit

Zunächst war Engelmann von 1976 bis 1979 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundessozialgericht, bevor er in die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg eintrat. 1989 wurde er Richter am Bundessozialgericht, zunächst im 4. Senat (Rentenversicherung) und ab 1992 im 6. Senat (Vertrags(zahn)arztrecht). Mit Wirkung vom 26. Juni 1997 übernahm Engelmann dann den Vorsitz des 6. Senats. Bereits seit 1994 gehörte er dem Präsidium des Bundessozialgerichts an. Mit Ablauf des Monats März 2008 trat Engelmann mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.

Sonstiges

Engelmann war von 1997 bis 2009 Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht.[1]

Engelmann ist Herausgeber und Autor zahlreicher Werke zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und des Verwaltungsverfahrensrechts.

Weblinks und Quelle

Einzelnachweise

  1. Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht (Hrsg.), Vertragsarztrecht zu Beginn des 21. Jahrhunderts, 2010, S. V.