Kleruch

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Dekret über die Kleruchien auf Salamis
Athenische Kleruchien

Im klassischen Griechenland war ein Kleruch ein Ansiedler, der ein Stück Land, das oft im Krieg erobert worden war, vom Staat in einem Losverfahren erhielt. Ein solches Landlos hieß kleros. Kleruchen behielten das Bürgerrecht ihrer Heimatgemeinde und blieben verpflichtet, an ihre Polis Steuern zu entrichten und Militärdienst zu leisten. Auf diese Weise gegründete Bürgerkolonien wurden Kleruchien (κληρουχία / klêrouchía) genannt. Eine Kleruchie blieb im Gegensatz zu einer regulären Koloniegründung von der Mutterstadt abhängig.

Die Anfänge des athenischen Kleruchien-Systems sind im 6. Jahrhundert v. Chr. mit der Errichtung von Kleruchien in Sigeion und Salamis zu finden.[1] Im Laufe des 5. und 4. Jahrhunderts v. Chr. erfolgte die Ansiedlung von Kleruchen in Chalkis auf Euböa (506), auf Lemnos (um 499), Imbros (um 499), Skyros (476/75), in Hestiaia auf Euböa (446), auf Lesbos (427), Melos (416/15), Samos (365/64) und einigen weiteren Ägäisinseln.[2] Die Anlage der Kleruchien ging dabei regelmäßig mit der Vertreibung, Tötung oder Versklavung der Urbevölkerung einher.[3]

Auch wenn man in Athen zwischen Apoikien und Kleruchien unterschied (etwa auf Inschriften), so verschwimmt in den literarischen Quellen diese Differenzierung nicht selten und wurde faktisch wohl auch im 4. Jahrhundert v. Chr. weitgehend aufgegeben. Generell waren die athenischen Apoikien, trotz des rechtlich unterschiedlichen Status, ohnehin recht eng mit Athen verbunden, was eine Besonderheit gegenüber Apoikien anderer poleis darstellt und nicht zuletzt dadurch begründet war, dass Athen seine Kleruchien im Seebundsgebiet zur Herrschaftssicherung benutzte.[4] Demgegenüber besaßen die Bürger athenischer Kleruchien zwar das Bürgerrecht, konnten dieses jedoch in Athen kaum noch ausüben.[5]

Im Hellenismus gab es Kleruchen dann insbesondere im ägyptischen Ptolemäerreich, wo man sie auch Katöken nannte. Hier handelte es sich um eine Art Dienstadel: Die Könige gaben an Männer, die ihnen als Verwalter oder Soldaten dienten, Ländereien aus, die grundsätzlich beim Tod des Kleruchen zurück an die Krone fallen sollten. Im Laufe der Zeit bildete sich jedoch faktisch eine Art niederer Landadel heraus.

Literatur

  • Jack Cargill: Athenian settlements of the fourth century B.C. Leiden 1995.
  • Eberhard Erxleben: Die Kleruchien auf Euböa und Lesbos und die Methoden der attischen Herrschaft im 5. Jh., in: Klio 57 (1975), H. 1, S. 83-100.
  • Alfonso Moreno: Feeding the Democracy. The Athenian Grain Supply in the Fifth and Fourth Centuries BC, Oxford u.a. 2007, bes. S. 77-143.
  • Alfonso Moreno: 'The Attic Neighbour'. The Cleruchy in the Athenian Empire, in: Interpreting the Athenian Empire, hrsg. von John Ma u.a., London 2009, S. 211-221.
  • Nicoletta Salomon: Le cleruchie di Atene, Pisa 1997.
  • Fritz Uebel: Die Kleruchen Ägyptens unter den ersten sechs Ptolemäern. Berlin 1968.
  • Karl-Wilhelm Welwei: Die griechische Polis, 2. erw. Aufl. Stuttgart 1998.
  • Karl-Wilhelm Welwei und Walter Ameling: Kleruchoi, in: Der Neue Pauly, Bd. 6, Stuttgart 1999, Sp. 598-601.

Weblinks

Anmerkungen

  1. Moreno: Feeding the Democracy, S. 140.
  2. Moreno: Feeding the Democracy, S. 339; Cargill: Athenian Settlements, S. 1-8, 12-21; Welwei/Ameling: Kleruchoi, hier Sp. 598 f.
  3. Hdt. 5,77 (Chalkis), Thuk. 1,114,3 (Hestiaia), Thuk. 1,98,1 f. (Skyros), Thuk. 3,50,1 f. (Lesbos), Thuk. 5,116,3 f. (Melos)
  4. Welwei, Die griechische Polis, S. 214, 249. Vgl. auch Cargill, Athenian settlements, für die Zeit des 4. Jahrhunderts und des zweiten Seebunds.
  5. Welwei, Die griechische Polis, S. 214, 267.