Konspiration

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Dieser Artikel behandelt Konspiration im Sinne von konspirative Tätigkeit. Zum allgemeinen Sinn siehe Verschwörung.
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Konspiration bezeichnet die geheime politische Zusammenarbeit, besonders wenn ein zerstörerischer Charakter dieser Tätigkeit angedeutet werden soll, im Unterschied zu politischer Untergrundtätigkeit.

Von Geheimdiensten wird das Wort neutral gebraucht. So definiert etwa das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Konspiration als „heimliches Vorgehen (zum Beispiel Benutzung von Legenden) mit dem Ziel, den geheimdienstlichen Hintergrund von Personen, Sachen oder Sachverhalten gegenüber der Umwelt zu verdecken“[1].

Sehr gebräuchlich ist vor allem das Adjektiv konspirativ, beispielsweise in der Prägung „konspirative Wohnung“, die für Wohnungen des Verfassungsschutzes genauso wie für Wohnungen von Terroristen verwendet wird.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Glossar. Webseite des Landesamt für Verfassungsschutz in Baden Württemberg. Abgerufen am 31. Dezember 2009.
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