Konspiration

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Konspiration bedeutet nach dem Glossar zeitgenössischer nachrichtendienstlicher Begriffe in den nachrichtendienstlichen Begriffsbestimmungen der „Organisation Gehlen“ und des frühen Bundesnachrichtendienstes (BND) der fünfziger und sechziger Jahre „die Zusammenarbeit mehrerer Personen unter einheitlicher Zielsetzung und bewusster Ausschaltung fremden oder öffentlichen Einblicks“,[1] wodurch ihr Ziel und ihre Identität verborgen bleiben.[2]
Die Dekonspiration ist die Enttarnung oder Offenbarung der Konspiration infolge von Fehlern im eigenen Handeln, gegnerischer Tätigkeit oder eigenem Entschluss eines Beteiligten.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Bodo Hechelhammer (Hrsg.): Nachrichtendienstliche Begriffsbestimmungen der "Organisation Gehlen" und des frühen Bundesnachrichtendienstes. Bundesnachrichtendienst, Berlin 2012, ISBN 978-3-943549-03-4
  2. „Konspiration“ in: Helmut Roewer, Stefan Schäfer, Matthias Uhl: Lexikon der Geheimdienste im 20. Jahrhundert. F.A. Herbig, München 2003, ISBN 3776623179
  3. Hierzu siehe „Dekonspiration“ in: Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.): Das Wörterbuch der Staatssicherheit. Definitionen des MfS zur „politisch-operativen Arbeit“. Reihe A, Dokumente, Nr. 1/93², Abteilung Bildung und Forschung, Berlin 1993