Konstituierende Sitzung

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Als konstituierende Sitzung (von lateinisch constituere für festsetzen, beschließen) wird das erste Zusammentreten eines neu gebildeten Gremiums bezeichnet, in dessen Rahmen meist wichtige Beschlüsse gefasst werden. In dieser ersten Sitzung werden zumeist der Vorsitzende des Gremiums und dessen Stellvertreter gewählt, eine Geschäftsordnung erlassen und andere organisatorische Fragen geklärt.

Parlament

Zumeist spricht man von einer konstituierenden Sitzung im Zusammenhang mit der ersten Sitzung eines Parlaments in der neuen Legislaturperiode. In Deutschland gilt nach Art. 39 Abs. 2 GG, dass der Deutsche Bundestag spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammenzutreten hat. Auch der österreichische Nationalrat ist nach Art. 27, Abs. 2 B-VG innerhalb von dreißig Tagen einzuberufen.