Konstituierung
Konstituierung (lat. constituere festsetzen, feststellen, errichten) ist ein Begriff, der das grundlegende Bilden, Gründen, Festsetzen, sich organisieren beschreibt.
Konstituierung von Parlamenten
Deutschland
Im parlamentarischen Wortgebrauch ist die Konstituierung des Parlaments der erste Arbeitsschritt eines neugewählten Parlamentes. Im Rahmen der Konstituierung wird das Parlamentspräsidium bestimmt und damit die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes hergestellt. Solange der Parlamentspräsident nicht gewählt ist, wird die Versammlung vom Alterspräsidenten geleitet. Mit der Übergabe der Sitzungsleitung an den neu gewählten Parlamentspräsidenten ist die Konstituierung abgeschlossen.
Für den Deutschen Bundestag ist der Ablauf der Konstituierung in § 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geregelt. Konkret wird u.a. bestimmt:
- Der neugewählte Bundestag wird zu seiner ersten Sitzung vom bisherigen Präsidenten spätestens zum dreißigsten Tage nach der Wahl (Art. 39 Grundgesetz) einberufen.
- In der ersten Sitzung des Bundestages führt das an Jahren älteste oder, wenn es ablehnt, das nächstälteste Mitglied des Bundestages den Vorsitz, bis der neugewählte Präsident oder einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt.
- Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wird die Wahl des Präsidenten, der Stellvertreter und der Schriftführer vorgenommen.
Entsprechend wird auch das erstmalige Zusammentreten anderer Gremien (z.B. Betriebsrat, Vereinsvorstand etc.) als Konstituierung dieses Gremiums bezeichnet.
Vereinigte Staaten
- Der Kongress auf Bundesebene, bestehend aus Senat und Repräsentantenhaus, wird stets Anfang November gewählt. Wahlen erfolgen im Turnus von zwei Jahren, wobei jeweils das gesamte Repräsentantenhaus sowie ein Drittel des Senats neu gewählt wird. Nach der Wahl konstituiert sich der Kongress am darauffolgenden 3. Januar. In den konstituierenden Sitzungen werden meist die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden und der Sprecher des Repräsentantenhauses gewählt.
- Auf bundesstaatlicher Ebene werden die aus zwei Kammern bestehenden Parlamente ebenfalls Anfang November gewählt und konstituieren sich entweder im darauffolgenden Dezember oder Januar (je nach Bundesstaat). Bei den konstituierenden Sitzungen werden meist die Fraktionsvorsitzenden und Kammervorsteher gewählt.