Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat seinen Sitz in Mainz. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude befindet sich am Ernst-Ludwig-Platz 1 im Bezirk Mainz-Altstadt. In ihm sind auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Sozialgericht Mainz untergebracht.
Präsidenten
Präsident des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist Martin Wildschütz, Vize-Präsident ist Matthias Hambach.
Instanzenzug
Dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die fünf Arbeitsgerichte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz
- Übersicht der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz
- Urteile des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz im Volltext
- Geschäftsverteilungspläne
Koordinaten: 50° 0′ 20,6″ N, 8° 16′ 8,4″ O