Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

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Das Gebäude des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, in dem auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Sozialgericht Mainz untergebracht sind.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat seinen Sitz in Mainz. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.

Gerichtsgebäude

Das Gerichtsgebäude befindet sich am Ernst-Ludwig-Platz 1 im Bezirk Mainz-Altstadt. In ihm sind auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Sozialgericht Mainz untergebracht.

Präsidenten

Präsident des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist Martin Wildschütz, Vize-Präsident ist Matthias Hambach.

Instanzenzug

Dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die fünf Arbeitsgerichte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier.

Siehe auch

Weblinks

Koordinaten: 50° 0′ 20,6″ N, 8° 16′ 8,4″ O