Landesgefängnis (Liechtenstein)

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Das Liechtensteinische Landesgefängnis ist die einzige Hafteinrichtung im Fürstentum Liechtenstein und befindet sich angeschlossen an das Gebäude der Landespolizei in Vaduz.

Konzeption

Im Landesgefängnis, das organisatorisch wie baulich der Landespolizei angegliedert ist, werden sowohl Freiheitsstrafen und Untersuchungshaften gemäss liechtensteinischer Strafprozessordnung und Strafvollzugsgesetz als auch Verwahrungs-, Polizei- und Ausschaffungshaften vollzogen. Strafhaften werden dabei nur bis zu einer maximalen Dauer von zwei Jahren im Landesgefängnis vollzogen, darüber hinausgehende Freiheitsstrafen werden seit 1983 aufgrund eines internationalen Abkommens mit der Republik Österreich in österreichischen Justizanstalten vollzogen.[1] Die Inhaftierten werden hierfür nach ihrer rechtskräftigen Verurteilung durch ein Liechtensteinisches Gericht an die österreichische Justiz zum Strafvollzug übergeben.

Die Belagskapazität des Landesgefängnisses liegt bei 20 Haftplätzen, von denen 16 für männliche und vier für weibliche Insassen bestimmt sind. Ausserdem sind im Hafttrakt des Landesgefängnisses auch eine Sicherheitszelle (Ausnüchterungszelle) sowie eine Mehrpersonenzelle für maximal neun Personen untergebracht, die der polizeilichen Anhaltung dienen. Den Gefangenen stehen neben dem Spazierhof für den obligatorischen Hofgang eine kleine Bibliothek, ein Kraftraum sowie ein kleiner Arbeitsraum zur Verfügung. Im Jahr 2012 waren im Landesgefängnis über das gesamte Jahr gesehen 60 Personen inhaftiert, die zusammengerechnet 3'630 Hafttage im Landesgefängnis verbrachten.[2]

Geplant und gebaut wurde das Gefängnis gemeinsam mit dem Polizeigebäude im Jahr 1991 am Ortsrand von Vaduz. Zuvor waren Freiheitsstrafen in Liechtenstein in den Gefängniszellen im Keller des Regierungsgebäudes vollzogen worden. Ein geplanter Ausbau des Gefängnisses wurde im Jahr 2004 im Rahmen eines Referendumgsbegehrens von der Mehrheit der liechtensteinischen Bevölkerung abgelehnt.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BGBl. Nr. 354/1983: Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Unterbringung von Häftlingen.
  2. Jahresbericht 2012 (PDF; 999 kB) der Landespolizei; Abschnitt 11: Landesgefängnis.
  3. Abschnitt 10.2: Abstimmungen im Statistischen Jahrbuch Liechtensteins 2013. S. 375

Koordinaten: 47° 7′ 33,5″ N, 9° 31′ 17,5″ O; CH1903: 758027 / 221541