Landesschülerrat Brandenburg

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Das offizielle Logo des Landesrates der Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg.

Der Landesrat der Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg (kurz: Landesschülerrat, LSR) ist die gesetzlich legitimierte Interessenvertretung[1] der brandenburgischen Schülerschaft. Er ist Gründungsmitglied der Bundesschülerkonferenz. Er besteht aus mehreren Organen und ist in seinen Grundsätzen überparteilich, überkonfessionell, tolerant und demokratisch.[2]

Seine Geschäftsstelle hat der Landesschülerrat im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (kurz: MBJS) des Landes Brandenburg.[3] Sprecher ist Stefan Tarnow aus dem Landkreis Dahme-Spreewald.[4]

Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jede staatliche Schule in Brandenburg wählt in ihrer Konferenz der Schüler einen Vertreter in den Kreisrat.[5] Diese 18 Kreisschülerräte wählen je zwei Vertreter in die Landesdelegiertenkonferenz des Landesschülerrates.[1] Diese hat 36 Mitglieder aus den 18 Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs.

Der Landesschülerrat wählt einen Vorstand, der ihn aus mindestens vier Personen, maximal zwölf Personen, im Landesschulbeirat vertritt. Darunter sind ein Sprecher sowie drei stellvertretende Sprecher.[6]

Er wird in seiner Arbeit fachlich und organisatorisch von einer Landesberatungslehrkraft, ggf. einem Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie durch die Geschäftsstelle für Mitwirkungsgremien im Bildungsministerium unterstützt.[7] Er ist ausschließlich staatlich finanziert.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Aufgabe des Landesschülerrates ist es, die Interessen der brandenburgischen Schülerschaft zu vertreten. Er informiert dazu die Öffentlichkeit über seine Anliegen, berät die politischen Entscheidungsträger, stellt Anträge an das für Schule zuständige Ministerium im Landesschulbeirat.[1]

Liste der Landkreise und kreisfreien Städte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kraft Gesetz sind die folgenden Kreisschülerräte (amtlich: Kreisräte der Schülerinnen und Schüler), in kreisfreien Städten die Stadtschülerräte, durch je zwei Mitglieder im Landesrat vertreten:[8]

  • Barnim
  • Brandenburg an der Havel
  • Cottbus
  • Dahme-Spreewald
  • Elbe-Elster
  • Frankfurt (Oder)
  • Havelland
  • Markisch-Oderland
  • Oberhavel
  • Oberspreewald-Lausitz
  • Ober-Spree
  • Ostprignitz-Ruppin
  • Potsdam
  • Potsdam-Mittelmark
  • Prignitz
  • Spree-Neiße
  • Teltow-Fläming
  • Uckermark

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c vgl. § 138 Abs. 1 und 2 BbgSchulG. Abgerufen am 13. Juli 2019.
  2. Das sind Wir. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. Juli 2019; abgerufen am 13. Juli 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/lsr-brandenburg-de.jimdo.com
  3. Impressum. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. Juli 2019; abgerufen am 13. Juli 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/lsr-brandenburg-de.jimdo.com
  4. Landesrat der Schülerinnen und Schüler. Abgerufen am 13. Dezember 2023.
  5. vgl. § 84 BbgSchulG Abgerufen am 13. Juli 2019
  6. vgl. § 138 Abs. 3 und 4 BbgSchulG Abgerufen am 13. Juli 2019
  7. vgl. § 138 VI BbgSchulG Abgerufen am 13. Juli 2019
  8. § 138 BbgSchulG in Verbindung mit der Liste der kreisfreien Städte und Landkreise Land Brandenburg, abgerufen am 25. Februar 2021.