Landesschülerrat Brandenburg

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Der Landesrat der Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg (kurz: LSR, Landesschülerrat) ist die gesetzlich legitimierte Interessenvertretung der brandenburgischen Schülerschaft. Er ist Gründungsmitglied der Bundesschülerkonferenz. Er besteht aus mehreren Organen und ist in seinen Grundsätzen überparteilich, überkonfessionell, tolerant und demokratisch.

Seine Geschäftsstelle hat der Landesschülerrat im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (kurz: MBJS) des Landes Brandenburg.

Organisation

Jede allgemeinbildende oder berufliche staatliche Schule in Brandenburg mit Ausnahme derer, die ausschließlich die Primarstufe umfassen, wählt in ihrer Konferenz der Schülerinnen und Schüler einen Vertreter in den Kreisrat der Schülerinnen und Schüler. Diese 18 Kreisschülerrate wählen je zwei Vertreter in die Landesdelegiertenkonferenz des Landesschülerrates. Diese hat 36 Mitglieder aus 18 Landkreisen.

Der Landesschülerrat wählt einen achtköpfigen Vorstand, der den ihn im Landesschulbeirat vertritt. Darunter sind ein Sprecher sowie drei stellvertretende Sprecher. Dazu kommt ein Hauptarbeitskreis mit rund 20 Mitgliedern der Landesdelegiertenkonferenz, der den Landesschülerrat in der inhaltlichen Arbeit unterstützt. Der Landesschülerrat besitzt thematische Facharbeitskreise zur Unterstützung seiner Arbeit. An diesen kann jeder Schüler des Landes Brandenburg teilnehmen.

Er wird in seiner Arbeit fachlich und organisatorisch von einer Landesberatungslehrkraft, einem Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) sowie durch die Geschäftsstelle für Mitwirkungsgremien im Bildungsministerium unterstützt. Er ist ausschließlich staatlich finanziert. Grundlage ist § 138 des Brandenburgischen Schulgesetzes.

Aufgaben

Die Aufgabe des Landesschülerrates ist es, die Interessen der brandenburgischen Schülerinnen und Schüler zu vertreten. Er informiert dazu die Öffentlichkeit über seine Anliegen, berät die politischen Entscheidungsträger, stellt Anträge an das für Schule zustände Ministerium im Landesschulbeirat und befähigt Schülerinnen und Schüler zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Er bereitet des Weiteren die Arbeit im Landesschulbeirat vor.

Weblinks