Landschaftsschutzgebiet Lüdenscheid Typ B

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Das Landschaftsschutzgebiet Lüdenscheid Typ B mit 164,13 ha Flächengröße liegt im Märkischer Kreis auf dem Gebiet der Stadt Lüdenscheid. Es wurde 2001 durch den Kreistag des Märkischen Kreises mit dem Landschaftsplan Nr. 3 Lüdenscheid als Landschaftsschutzgebiet (LSG) vom Typ B (Besonderer Landschaftsschutz) ausgewiesen. Das LSG geht bis an den Siedlungsrand.

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das LSG umfasst Grünlandflächen in Flussauen im Stadtgebiet Lüdenscheid.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausweisung erfolgte zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen. Ferner wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft und wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Rechtliche Vorschriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im LSG ist unter anderem das Errichten von Bauten verboten. Ferner sind Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen außerhalb des Waldes verboten. Grünland und nicht landwirtschaftliche Flächen dürfen nicht in Acker umgebrochen werden.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Koordinaten: 51° 12′ 22,6″ N, 7° 41′ 36,3″ O

BW