Landtag Steiermark

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Landtag Steiermark
Basisdaten
Sitz: Landhaus in Graz
Legislaturperiode: fünf Jahre
Erste Sitzung: 1412
Abgeordnete: 48
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 31. Mai 2015
Vorsitz: Landtagspräsidentin Bettina Vollath (SPÖ)
     
Sitzverteilung:
  • SPÖ 15
  • ÖVP 14
  • FPÖ 14
  • GRÜNE 3
  • KPÖ 2
  • Website
    www.landtag.steiermark.at
    Hof des Landhauses
    Hof des Landhauses
    Steirisches Landeswappen
    Plenarsaal
    Plenarsaal, Blick vom Präsidium
    Rittersaal
    Landhaus, vom Rathausturm gesehen

    Der Landtag Steiermark (früher Steiermärkischer Landtag) ist der Landtag des österreichischen Bundeslandes Steiermark. Er ist in jenen Bereichen, die nicht ausdrücklich dem Bund übertragen sind, zur Gesetzgebung berufen.

    Wahlen und Organisation

    Der Landtag bestand bisher aus 56 Mitgliedern, die auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechtes aller Landesbürger gewählt werden, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (Art. 10 Abs. 1 der Steirischen Landesverfassung).[1] Wahlen zum Steirischen Landtag finden alle fünf Jahre statt, der Landtag kann aber frühzeitig seine Auflösung beschließen. Am 30. Juni 2011 beschlossen die damaligen beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP ab Beginn der XVII. Gesetzgebungsperiode, im Jahr 2015, den Landtag zu verkleinern. So besteht der Landtag Steiermark seit der konstituierenden Sitzung am 16. Juni 2015 nur mehr aus 48 Abgeordneten.[2]

    Nach der Landtagswahl vom 26. September 2010 waren fünf Parteien im Landtag Steiermark vertreten. Neben den beiden Volksparteien SPÖ und ÖVP sind dies die FPÖ, die KPÖ und die Grünen. Nachdem sie 2005 aus dem Landtag ausziehen musste, schaffte die FPÖ mit einem Prozentanteil von rund elf Prozentpunkten den Wiedereinzug in den Landtag und erhält sechs Landtagsmandate.

    Wahl 2010

    Partei Prozent Mandate
    SPÖ 38,26 % (−3,41 %) 23 −2
    ÖVP 37,19 % (−1,47 %) 22 −2
    FPÖ 10,66 % (+6,10 %) 06 +6
    Die Grünen 05,55 % (+0,82 %) 03 ±0
    KPÖ 04,41 % (−1,93 %) 02 −2

    Nach der vorverlegten Landtagswahl am 31. Mai 2015 sind in der XVII. Gesetzgebungsperiode abermals die fünf Parteien SPÖ, ÖVP, FPÖ, GRÜNE und KPÖ in gleich gebliebener Reihenfolge vertreten.

    Wahl 2015

    Partei Prozent Mandate
    SPÖ 29,29 % (−8,97 %) 15 −8
    ÖVP 28,45 % (−8,74 %) 14 −8
    FPÖ 26,76 % (+16,10 %) 14 +8
    Die Grünen 06,68 % (+1,13 %) 03 ±0
    KPÖ 04,22 % (−0,19 %) 02 ±0

    Wahlkreise

    Art. 10 Abs. 2 der steirischen Landesverfassung bestimmt, dass die Ermittlung der Landtagsmandate in Wahlkreisen zu erfolgen hat. „Die Wählerinnen/Wähler üben ihr Wahlrecht in Wahlkreisen aus, von denen jeder ein geschlossenes Gebiet umfassen muss. Die Zahl der Abgeordneten ist auf die Wahlkreise im Verhältnis der Zahl der Langesbürgerinnen/Landesbürger zu verteilen. Eine Gliederung der Wahlberechtigten in andere Wahlkörper ist nicht zulässig. […]“

    Die Steiermark umfasst vier Wahlkreise:

    Vorsitz

    Der neugewählte Landtag ist von der Präsidentin/vom Präsidenten des bisherigen Landtages längstens binnen vier Wochen nach der Wahl einzuberufen. Diese Präsidentin/Dieser Präsident nimmt in der ersten Sitzung des neugewählten Landtages die Angelobung der Abgeordneten entgegen und leitet nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtages die Wahl der ersten Präsidentin/des ersten Präsidenten des neuen Landtages. (Art. 13 Abs. 2 der Steirischen Landesverfassung) Der Landtag wählt aus seiner Mitte die Landtagspräsidentin/den Landtagspräsidenten und zwei StellvertreterInnen. Wer Mitglied der Landesregierung ist, kann nicht Mitglied des Landtagspräsidiums werden. Der Landtag wird von seiner Präsidentin/seinem Präsidenten in jedem Jahr zu einer ordentlichen Tagung einberufen, die nicht vor dem 15. September beginnen und nicht länger als bis zum 15. Juli des folgenden Jahres dauern soll.

    Ausschüsse

    „Der Landtag hat den Unvereinbarkeitsausschuss, den Kontrollausschuss, den Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union, den Petitionsausschuss, den Ausschuss für Notsituationen, den Ausschuss für Vereinbarungen und Staatsverträge sowie weitere zur Vorberatung der Verhandlungsgegenstände erforderliche Ausschüsse einzurichen“ (Art. 22 Abs. 1 der Steirischen Landesverfassung). Der Landtag kann weiters Untersuchungsausschüsse einsetzen.

    Kompetenzen

    Landhaus in Graz

    Der Landtag Steiermark hat neben seiner Gesetzgebungskompetenz auch weitere Kontrollfunktionen und Ernennungsvollmachten. So wählt und kontrolliert der Landtag die Landesregierung, die für ihre Gebarung dem Landtag verantwortlich ist. Auch wählt der Landtag die Leiterin/den Leiter des Landesrechnungshofes. Art. 21 Abs. 2 der Landesverfassung bestimmt zudem: „Der Landtag ist befugt, seinen Wünschen über die Ausübung der dem Land zukommenden Vollziehung in Entschließungen Ausdruck zu geben. Zur Wahrung des allgemeinen Landesinteresses kann der Landtag darüber hinaus über alle sonstigen Angelegenheiten beraten und allenfalls Beschlüsse fassen.“

    Weblinks

    Einzelnachweise

    1. Landes-Verfassungsgesetz 2010 (Fassung vom 15. Oktober 2015)
    2. Steiermark schafft das Proporzsystem ab abgerufen am 1. Juli 2011
    3. LGBl. Nr. 45 idF LGBl.Nr. 21/2015 (abgerufen am 3. März 2015)