Leihvertrag

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Ein Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird (vgl. §§ 598 ff. BGB).

Umgangssprachlich findet der Begriff der Leihe jedoch auch bei der Vermietung gegen Entgelt Verwendung, zum Beispiel beim "Video-Verleih", "Boots-Verleih", "Fahrrad-Verleih" usw.

[Bearbeiten] Rechtslage in einzelnen Staaten

[Bearbeiten] Literatur

  • Philip Haellmigk: Die Leihe in der französischen, englischen und deutschen Rechtsordnung. Vandenhoeck & Ruprecht, 2009, ISBN 978-3899717167.
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