Leistungszulage

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Leistungszulage ist ein Begriff aus dem Tarifrecht und dem Beamtenrecht. Sie sind eine einmalige oder fortgesetzte Sonderzahlung für besondere Arbeitsleistungen für Mitarbeiter einer Organisation (Siehe: Entgeltdifferenzierung).

Leistungszulagen haben einen widersprüchlichen Charakter. Einerseits ist es unmöglich die Arbeitsleistung eines Zeitlöhners objektiv zu beurteilen und subjektive Verzerrungen durch den beurteilenden Vorgesetzten zu vermeiden, andererseits stellen Leistungszulagen eine Möglichkeit dar, entgeltliche Leistungsanreize zu geben. Über die Vergabe wird gewöhnlich nach Vorschlag entschieden.

Tarifrecht

Leistungszulagen werden meist für Zeitlöhner (Angestellte und Gewerbliche) zusätzlich zum Stunden- oder Monatsentgelt gezahlt.

Beamtenrecht

Für Bundesbeamte finden sich Regelungen in der "Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung - BLBV)".

Für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen gilt die "Verordnung über Leistungsprämien und -zulagen für Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen (PNU-Prämien- und -zulagenverordnung - PNUPZV)". Leistungszulagen und Leistungsprämien nach der BLBV dürfen für Beamte bei den PNU nicht vergeben werden (§ 10, Absatz 2 Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG)).

Einige Landesbeamtengesetze sehen eine Leistungszulage für herausragende Arbeitsleistungen vor. Die Leistungszulage wird meist durch die vorgesetzte Dienststelle gewährt.

Weblinks