Dienststelle

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Dienststelle ist jede öffentlich-rechtliche Institution, die eine gewisse organisatorische Selbstständigkeit hat. Zu den Dienststellen gehören damit alle Behörden, Verwaltungsstellen, öffentliche Betriebe und Gerichte.

Dienststellen sind hierarchisch organisiert. Sie werden durch einen Dienststellenleiter (auch: Präsident, Vorsteher, Geschäftsführer, Behördenleiter, Minister) geleitet. Dienststellen sind in verschiedene Organisationseinheiten gegliedert (Abteilungen, Referate, Dezernate, Sachgebiete, Fachbereiche, Teilbereiche, Gruppen).

Jede Dienststelle ist nach außen in eine Verwaltungshierarchie eingebunden.

Die Dienstaufsicht einer Dienststelle nach außen übt immer die vorgesetzte Dienststelle aus. Bestimmte übergeordnete Dienststellen üben zudem die Fachaufsicht über eine Dienststelle aus.

Die Gebäude, in denen sich Dienststellen befinden, werden Dienstgebäude genannt.

Merkmale einer Dienststelle:

  • hat eine gewisse organisatorische Selbstständigkeit und Festigkeit
  • weist nach außen einen abgegrenzten Aufgabenbereich auf.
  • ist ermächtigt, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen (Erlass von Verwaltungsakten)
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