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Liste der Bodendenkmäler in Gerolzhofen

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Stadt Gerolzhofen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Gerolzhofen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Freilandstation des Paläolithikums und des Mesolithikums, Siedlung D-6-6027-0027 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6027-0218 BW
(Standort) Abgegangenes Siechhaus des späten Mittelalters. D-6-6028-0036 BW
(Standort) Siedlung des Mittelneolithikums und vermutlich mittelalterliche Wüstung. D-6-6028-0037 BW
(Standort) Siedlung des frühen Mittelalters. D-6-6028-0038 BW
(Standort) Körpergräber vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6028-0076 BW
(Standort) Siedlung des Spätneolithikums. D-6-6028-0078 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6028-0084 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit verebneten Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung sowie Siedlung D-6-6028-0087 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6028-0090 BW
(Standort) Untertägige Teile der spätmittelalterlichen bis frühneuzeitlichen Kath. Stadtpfarrkirche D-6-6028-0094 BW
(Standort) Untertägige Teile der spätmittelalterlichen Johanniskapelle in Gerolzhofen D-6-6028-0150 BW
(Standort) Untertägige Teile erhaltener Spitalbauten und der frühneuzeitlichen Spitalkirche St. Vitus D-6-6028-0151 BW
(Standort) Untertägige Teile der frühneuzeitlichen Friedhofskapelle St. Michael in Gerolzhofen D-6-6028-0152 BW
(Standort) Untertägige Teile erhaltener Abschnitte sowie Fundamente abgegangener Partien D-6-6028-0153 BW
(Standort) Untertägige Teile erhaltener Abschnitte sowie Fundamente abgegangener Partien D-6-6028-0154 BW
(Standort) Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Altstadt D-6-6028-0155 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit. D-6-6128-0001 BW
(Standort) Siedlung der Stichbandkeramik. D-6-6128-0003 BW
(Standort) Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-6-6128-0005 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6128-0022 BW
(Standort) Fundamente der abgegangenen mittelalterlichen Bischofspfalz „Lindelach“ D-6-6128-0045 BW
(Standort) Siedlung des Mittelneolithikums. D-6-6128-0053 BW
(Standort) Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-6-6128-0056 BW
(Standort) Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-6-6128-0057 BW
(Standort) Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-6-6128-0058 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit und Wüstung „Lindelach“ des Mittelalters und der frühen Neuzeit D-6-6128-0059 BW
(Standort) Untertägige Teile der frühneuzeitlichen Gertraudiskapelle in Gerolzhofen D-6-6128-0061 BW

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Baudenkmäler in Gerolzhofen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien