Lände

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Die Donaulände in Linz war bis zum Hochwasser von 1954 der Haupthafen der Stadt Linz. Heute dient sie als Hauptanlegestelle für Passagierschiffe.

Eine Lände oder Schifflände ist ein einfacher Landeplatz an einem Gewässer, also die einfachste Form eines Binnenhafens. Das Ufer ist befestigt und das Fahrwasser entsprechend verbreitert. Anders als bei einem ausgebauten Hafen sind Hafenwasser und Wasserstraße jedoch durch keinerlei Bauwerke voneinander abgegrenzt.

Das österreichische Schifffahrtsgesetz definiert die Lände als Landungsplatz mit Einrichtungen zum Festmachen von Fahrzeugen oder Schwimmkörpern, ausgenommen Häfen[1]. Die Bezeichnung Lände findet sich daher auch in den Straßennamen von vielen an größeren Flüssen oder Seen gelegenen Ortschaften und Städten wieder. So gibt es beispielsweise in Wien eine Vielzahl von an der Donau oder am Donaukanal gelegenen Straßen die mit -lände enden, etwa die Donaulände.

Historisch bezeichnet man auch die Anlandeplätze der Holztrift als Lände.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Begriffsdefinition im österreichischen Schifffahrtsgesetz, Fassung vom 20.08.2016: 1. Teil § 2 (MS Word; 743 kB)

Weblinks