Marktfolge

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Markt und Marktfolge sind Bezeichnungen für getrennte Unternehmensbereiche von Kreditinstituten.

Die von der BaFin per Rundschreiben veröffentlichten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) verstehen unter "Marktfolge" (Aktivgeschäft) Unternehmensbereiche, die – nach dem „Interpretationsleitfaden Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands – „bei den Kreditentscheidungen über ein weiteres vom Markt unabhängiges Votum verfügen“. Damit ist gemeint, dass die von einem getrennten Unternehmensbereich Markt initiierten Kreditgeschäfte, die von diesem schon ein erstes Votum erhalten haben (= positive Kreditentscheidung), ein zweites unabhängiges Votum (= Bestätigung der positiven Kreditentscheidung) vom Bereich Marktfolge benötigen (Vier-Augen-Prinzip).

Gemäß MaRisk BTO 1.1 MaRisk heißt es zum Beispiel: „Maßgeblicher Grundsatz für die Ausgestaltung der Prozesse im Kreditgeschäft ist die klare aufbauorganisatorische Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung. Bei kleinen Instituten sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen hinsichtlich der Funktionstrennung möglich.

Der Marktbereich (z. B. Kundenberatung) initiiert also die Kreditgeschäfte und gibt ein Votum ab. Der Bereich Marktfolge (z. B. Risikocontrolling im Backoffice) muss ebenfalls ein Votum abgeben, das vom Markt unabhängig ist. Eine Kreditentscheidung erfordert also zwei zustimmende Voten.

Handelt es sich hingegen um eine Kreditentscheidung im nicht-risikorelevanten Geschäft (definiert durch das Institut im Rahmen der Ablauforganiation) z. B. weil eine festgelegte Engagementhöhe der Kreditart nicht überschritten wird, ist ein separates Marktfolgevotum jedoch entbehrlich (s. MaRisk BTO 1.1).

Die Bereiche bzw. Abteilungen Markt und Marktfolge müssen dabei zwei unterschiedlichen Geschäftsführern unterstehen.

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