Mengensteuer

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Nach der geläufigen Terminologie unterscheidet man Mengensteuern (quantity taxes) und Wertsteuern (ad valorem oder value taxes).

Eine Mengensteuer (Absatzsteuer) ist eine Steuer, die pro ge- oder verkaufter Mengeneinheit erhoben wird, d.h. dass für jede gekaufte Mengeneinheit eines Gutes ein bestimmter Betrag an die Finanzbehörde zu zahlen ist. Mengensteuern knüpfen an Bemessungsgrundlagen wie Stück, Liter oder Kilogramm an und es sind Tarife von Währungseinheiten pro Stück, pro Liter oder pro Kilogramm vorgesehen. Mengensteuern sind historisch älter als Wertsteuern, weil sie auf Seiten der Finanzverwaltung nur die Fähigkeit des Zählens voraussetzen, während Wertsteuern Lese- oder Rechenfertigkeiten erfordern.

Eine Mengensteuer von t Euro wird also auf den Produzentenpreis p aufgeschlagen, so dass sich ein Konsumentenpreis von q = p+t ergibt. Mengensteuern sind in der Regel Steuern auf den Verbrauch und Aufwand.

Mengensteuern haben den Nachteil, dass sie nicht mit der inflationsbedingten Rate der Geldgrößen mitwachsen wie es bei den Wertsteuern der Fall ist. Um die Inflationsrate auszugleichen sind also Steuererhöhungen notwendig, die von der Politik schwer zu vermitteln sind. Deswegen degenerieren die meisten Mengensteuern im Gefolge von Inflation und realem Wachstum zu Bagatellsteuern und wurden abgeschafft.

Beispiel

p Nettopreis; Q Menge; t Mengensteuersatz; µ Wertsteuersatz

Wertsteuer: TW = µ * p * Q

Mengensteuer: TM = t * Q

steigt p bspw. durch Inflation steigt auch TW im gleichen Verhältnis, TM bleibt unverändert. Für Inflationsanpassung müsste t erhöht werden, was einer Steuererhöhung entspricht.