Bagatellsteuer

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Als Bagatellsteuer können Steuern bezeichnet werden, deren Aufkommen (Ertrag) sehr gering im Vergleich zum betriebenen Erhebungsaufwand und im Vergleich zu anderen Steuern ist.

Bagatellsteuern haben mithin keine große fiskalische Bedeutung, sondern dienen oft als politisches Steuerungsinstrument oder sind durch Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Situation obsolet geworden. Die meisten Bagatellsteuern wurden aus Gründen der Kostenreduktion in der Steuer- bzw. Zollverwaltung inzwischen abgeschafft.

Beispiele für Bagatellsteuern:

Abgeschaffte Bagatellsteuern:

[Bearbeiten] Siehe auch

Gemeindesteuer, Steueraufkommen, Verbrauchsteuer, Akzise, Liste nicht mehr erhobener Steuerarten

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