Mindestumsatz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Mai 2013 um 09:25 Uhr durch AndreasFahrrad (Diskussion | Beiträge) (Vereinfacht und klarer formuliert). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Mindestumsatz beschreibt eine bestimmte Menge, die unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch zu bezahlen ist. Der Begriff wird insbesondere in der Telekommunikationsbranche verwendet. Im Telekommunikationsbereich gibt es den Spezialfall des Mindestgesprächsumsatzes (MGU), bei dem ein gewisser Umsatz durch gewöhnliche Sprachtelefonie erreicht werden muss. Umsätze, die durch andere Dienstleistungen erreicht werden, zählen nicht dazu. Erreicht man also den Mindestumsatz durch andere Dienste wie beispielsweise Kurznachrichten, ist der Fehlbetrag auf den Mindestgesprächsumsatz zusätzlich zu zahlen.

Neben den Verträgen der Telekommunikationsbranche ist diese Form des Nutzungsvertrags auch bei anderen Dauerverträgen, so z. B. bei Abonnements, Download und Franchising, verbreitet.

Mit dem Mindestumsatz vergleichbar ist der Mindestverzehr, der oftmals beim Besuch von Diskotheken und Bars fällig wird. Dabei wird vom Gast ebenfalls ein Mindestumsatz beim Getränkekonsum erwartet und, auch wenn ein solcher Verzehr nicht erfolgt, dennoch berechnet.