Ministerratsdienst

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. September 2015 um 09:15 Uhr durch JamesP (Diskussion | Beiträge) (fixed typo). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Osterreich  Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt
Dienststellep1
Logo des Bundeskanzleramts
Staatliche Ebene Bund
Stellung Abteilung I/4 des Bundeskanzleramts
Hauptsitz Wien 1, Ballhausplatz
Leitung Josef Ostermayer (Kanzleramtsminister)
Stephan Leitner (Leiter)

Der Ministerratsdienst ist die Koordinationsstelle der Österreichischen Regierung für die Zusammenkünfte des Ministerrats, dem Gremium von Bundeskanzler, Vizekanzler, den Bundesministern und Staatssekretären, und Verbindungsdienst zwischen den Ministerien und mit dem Parlament. Die Stabsstelle ist der Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt.

Funktion und Stellung

Der Ministerrat ist das oberste beschlussfassende Gremium der Regierung, wenn es um Angelegenheiten geht, die über die Weisungsfreiheit eines Ministers hinausgehen. Zur Koordination der Sitzungen und der Regierungszusammenarbeit ist am Bundeskanzleramt der Ministerratsdienst eingerichtet. Daneben verfügt auch jedes einzelne Ministerium über eine entsprechende Abteilung.

Allgemeine Aufgaben

Die Funktionen des Ministerratsdiensts umfassen:[1]

  • Vorbereitende Akte im Zusammenhang mit den Tagungen des Nationalrates und der Einberufung der Bundesversammlung
  • Erstellung von Antwortentwürfen für parlamentarische Anfragen an den Bundeskanzler und an die Bundesregierung einschließlich der Koordination der Beantwortung
  • Erstellung von Antwortentwürfen für Schreiben an die Bundesregierung (Resolutionen)
  • Agieren als Verbindungsstelle mit dem Parlament und den anderen Bundesministerien

Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt

Der Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt übernimmt die Funktion des „Amtes der Bundesregierung“, da der Gesamtregierung, anders als bei den anderen obersten Organen des Bundes, keine eigene Verwaltungsbehörde beigestellt ist.[2]

Besondere Aufgaben des Ministerratsdienstes am Bundeskanzleramt:[1]

In der Bundesregierung Faymann I wurde der Ministerratsdienst insofern aufgewertet, als mit Josef Ostermayer ein eigener Staatssekretär für die Regierungskoordination ernannt wurde, insbesondere in Zusammenhang mit der Transparenzdebatte zu Politikergehältern.

Ministerratsdienste der Bundesministerien

Ministerratsdienste der Ministerien (Stand 7/2012):

  • BMASK Abteilung A/4 (Allgemeine Rechtsangelegenheiten; Koordinierung; Ministerratsdienst; Verbindungsdienst; u,a.)[4]
  • BMI Referat III/1/b Ministerratsdienst[5]
  • BMGFJ Abteilung A/15 Ministerratsdienst[6]
  • BMLFUW Abteilung I/3 (Zentrale Rechtsdienste; u.a.)[7]
  • BMG Abteilung A/15 Ministerratsdienst[8]
  • BMVIT Abteilung I/Präsidium 3 – Recht und Koordination[9]

Bei den anderen Ministerien ist der Ministerratsdienst im Allgemeinen im Kabinett des Ministers oder der allgemeinen Koordinationsstelle angesiedelt.

Medien

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Ministerratsdienst, bka.gv.at → Fachinhalte;
    Abteilung I/4: Ministerratsdienst, bka.gv.at;
    Ministerratsdienst → Sonstige Aufgaben, bka.gv.at → Fachinhalte
  2. Ludwig-Josef Melicher; Bundeskanzleramt III/6, Verwaltungsakademie des Bundes (Hrsg.): Das Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (oder ausgegliederte) Bereich. Skriptum zum Seminar GA 12 der Verwaltungsakademie des Bundes, Wien 2009, Kapitel Oberste Organe der Vollziehung des Bundes. II. Bundesregierung, Abschnitt Ministerratsdienst, S. 10 (zum Seminar siehe Verwaltungsakademie des Bundes: Bildungsprogramm 2012, S. 33)
  3. gibt Stellungnahmen zu Meinungsverschiedenheiten zu den Bezügen in Politik, öffentlichen Dienst und Parlamentswesen ab; Geschäftsordnung für die Kommission gemäß Art. 59b B-VG, in der Fassung vom 25.03.2004 (pdf, parlament.gv.at; 21 kB)
  4. Gruppe A (Abteilungen 2, 3, Referat 3a, Abteilungen 4, 5, Betriebsärztlicher Dienst), bmask.gv.at
  5. Geschäftseinteilung Sektion III (Recht), bmi.gv.at
  6. Aufgaben der Abteilung A/15 - Ministerratsdienst, bmgfj.cms.apa.at
  7. Abteilung I / 3 Zentrale Rechtsdienste, Forstrecht, Arten- und Naturschutz, lebensministerium.at
  8. Sektion I - Gesundheitssystem, zentrale Koordination, bmg.gv.at
  9. Geschäftseinteilung des BMVIT (PDF; 200 kB)