Stabsstelle

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Eine Stabsstelle ist ein Beratungsgremium für Führungskräfte beim Militär, in der öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft. Sie soll durch das Expertenwissen ihrer Mitarbeiter der Führungskraft oder dem Führungsgremium innerhalb der Organisation Entscheidungsgrundlagen liefern und die Kontrolle der Abläufe im Regelbetrieb erleichtern. Merkmal einer Stabsstelle ist ihre Unabhängigkeit von der Organisationshierarchie, der fehlende Fremdentscheidungs- und Weisungskompetenzen gegenüberstehen. Neben der Assistenz- und der Dienstleistungsstelle zählen sie zu den unterstützenden Stellen im Unternehmen. Im Gegensatz zu den Instanzen im Regelbetrieb, den sogenannten Linienstellen (Lehnübersetzung der englischen line units) wirkt sich ihre Tätigkeit nur indirekt auf die Aufgabenstellung der betreffenden Organisation aus.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorteile

  • Stäbe können als unabhängige Kontrollinstanz fungieren
  • Sie können Führungsinstanzen entlasten
  • Ihre Unabhängigkeit ermöglicht eine konzeptionelle, strategische Arbeit ohne Rücksicht auf eingefahrene Organisationsabläufe und -strukturen

[Bearbeiten] Nachteile

  • Stäbe haben einen schnellen und unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidungsfindung
  • Sie stellen deswegen eine informelle Macht dar
  • Ihre funktionale Autorität untergräbt die Stellung der Führungskräfte in der Organisationshierarchie
  • Sie haben Fehlentscheidungen oder negative Auswirkungen nicht direkt zu verantworten

[Bearbeiten] Arten von Stabsstellen

Nach dem Umfang der zu erfüllenden Aufgabe wird unterschieden in:

  • generalisierte Stabsstellen
  • adjutantive Stabsstellen
  • spezialisierte Stabsstellen (sind formale Aspekte von Stabsarten)

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Erich Frese (Hrsg.): Handwörterbuch der Organisation. Poeschel, Stuttgart 1992, ISBN 3-7910-8027-X, S. 2311–2322
  • Manfred Schulte-Zurhausen: Organisation. Vahlen, München 2002, ISBN 3-8006-2825-2, S. 153f
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