Mitarbeitervorsorgekasse

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Die Mitarbeitervorsorgekasse ist ein neues Abfertigungsmodell für alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer, die seit dem 1. Jänner 2003 in ein Beschäftigungsverhältnis eintreten oder eingetreten sind. Für Arbeitsverhältnisse, die vor diesem Zeitpunkt begonnen haben, gilt das alte Abfertigungsrecht weiter (in Deutschland ist statt "Abfertigung" der Begriff "Abfindung" üblich). Die Arbeitnehmer können vom alten in das neue System umsteigen, wenngleich das alte System in den meisten Fällen günstiger erscheint.

betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge

Das zugehörige "Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz" (BMVG) trat am 1. Juli 2002 in Kraft. Grundlegend dabei ist die Auslagerung der bisherigen Abfertigungsverpflichtung des Arbeitgebers auf rechtlich selbstständige Mitarbeitervorsorgekassen. Zu diesem Zweck wurden von verschiedenen Banken, Versicherungen und Unternehmen wie Siemens-Österreich eigene Vorsorgekassen gegründet. Mit 1. Jänner 2008 wurden auch Selbständige und freiberuflich Selbständige von diesem Gesetz erfasst und in "Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz" (BMSVG) umbenannt. Derzeit gibt es zehn solcher betrieblicher Vorsorgekassen in Österreich, unter denen der Arbeitgeber bzw. der Selbständige auswählen kann. Die Auswahl und der Vertrag mit der Betrieblichen Vorsorgekasse obliegt dem Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Betriebsrat bzw. den Mitarbeitern bzw. dem Selbständigen.

Im ersten Monat eines Dienstverhältnisses wird keine Einzahlung vom Dienstgeber vorgenommen, die Beitragspflicht trifft den Arbeitgeber ab Beginn des zweiten Monats. Die Beitragshöhe beträgt für jeden Arbeitnehmer vom Arbeitgeber 1,53 % seines Brutto-Entgelts (Lohn oder Gehalt) bzw. bei Selbständigen 1,53 % der Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung. Die betriebliche Vorsorgekasse garantiert die Erhaltung der eingezahlten Bruttobeiträge und legt dieses Kapital an. Je nach Auswahl einer der verschiedenen Kassen kann daher die Performance (unterschiedliche Ausschüttungen) variieren (z. B. -0,2 % bis 1,73 % Nettorendite bis zum Jahr 2007[1]).

Die Leistung aus der betrieblichen Vorsorgekasse steht zu, wenn der Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet und dabei zwei Bedingungen erfüllt: Er muss drei Beitragsjahre in Betriebliche Vorsorgekassen vorweisen und das Dienstverhältnis muss einvernehmlich oder durch Kündigung Arbeitgeber enden. Beim Selbständigen besteht ein Anspruch auf Auszahlung bei Vorliegen von drei Beitragsjahren zwei Jahre nach der Beendigung der selbständigen Tätigkeit. Jedenfalls besteht ein Auszahlungsanspruch bei Pensionsantritt, im Todesfall und bei Vorliegen von fünf beitragsfreien Jahren.

Die Dienstnehmer und Selbständigen werden einmal pro Jahr schriftlich über die Entwicklung des Kontostandes informiert und erhalten im Fall eines Auszahlungsanspruches von jeder zuständigen betrieblichen Vorsorgekasse automatisch ein Informationsschreiben.

Liste aller Kassen[2]

Einzelnachweise

  1. Rendite Mitarbeiter-Vorsorgekassen Österreich, Stand 2008
  2. [1] Vorsorgekassen im Kostenvergleich bereitgestellt von der Wirtschaftskammer Österreich (Stand: 1. Jänner 2010)

Weblinks

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/214/62873.html

Eine beispielhafte Auswahl an verschiedenen Mitarbeiterkassen:

  • [2] Vorsorgekassen im Vergleich bereitgestellt von der Wirtschaftskammer Österreich (Stand: 1. Jänner 2010)
  • [3] Vorsorgekassen im Vergleich bereitgestellt von der Gewerkschaft für Privatangestellte (Stand: 10. November 2014)