Mordechai Wetzlar

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Mordechai Wetzlar (auch Marcus Gerson Wetzlar; * 1801 in Fulda; † 28. Dezember 1878 in Frankfurt am Main) war Kreisrabbiner der kurhessischen, ab 1866 preußischen Landkreise Fritzlar und Melsungen.

Leben

Wetzlar wurde 1801 als Spross einer orthodoxen Familie in Fulda geboren. 1815 ging er als Talmudschüler zum berühmten Rabbi Moscheh Tobiah Sontheim nach Hanau, der ihm schon 1820 das Rabbiner-Diplom erteilte, und studierte dann Theologie und Philosophie in Würzburg und Marburg. Nach Beendigung seines Studiums übernahm er eine Lehrerstelle in der damals kurhessischen Kleinstadt Gudensberg, wo er 1830 auch Kreisrabbiner des seit 1823 bestehenden Kreisrabbinats für die beiden Kreise Fritzlar und Melsungen wurde.

Die jüdische Gemeinde in der Stadt Fritzlar war dem sehr orthodoxen Wetzlar zu liberal geprägt, und daher zog er es vor, in Gudensberg zu bleiben. Er war, zusammen mit den vier Provinzialrabbinern und einigen anderen gelehrten Juden, Mitglied des kurhessischen Landrabbinats. In den orthodox gesinnten jüdischen Kreisen galt er als "Oberlandesrabbiner" in Hessen und genoss höchste Anerkennung. Dennoch war Wetzlar nicht allen Reformen gegenüber unzugänglich und beförderte diese sogar, wenn es ihm richtig erschien. So wies er im Jahre 1839 sämtliche Gemeinden seines Rabbinats an, wichtige Teile der beim Gottesdienst vorgelesenen Texte nach der hebräischen Lesung auch auf Deutsch vorlesen zu lassen.[1]

In seine Gudensberger Amtszeit fällt die Einrichtung einer jüdischen Volksschule, einer der ältesten ihrer Art in Kurhessen, und der dortigen Synagoge, die von 1840 bis 1843 von Albrecht Rosengarten gebaut wurde und seit 1995, nach einer Renovierung, als städtische Kultur- und Begegnungsstätte dient.

Der Raubmord an einem betagten jüdischen Kaufmannsehepaar in Gudensberg im Dezember 1875 erregte Wetzlar so sehr, dass er Gudensberg nach 46 Jahren verließ und zu seinen Kindern nach Frankfurt am Main zog. Dort starb er am 28. Dezember 1878 und wurde unter großer Anteilnahme bestattet.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. „Folgende Anordnung werden Sie in dasiger Gemeinde für Tischebeaf (Tischa beAw, 9. Aw) treffen: ... 3. Der ... Lehrer hat beim Morgengottesdienst die Haftora, nachdem dieselbe vom Vorsänger hebräisch vorgetragen ist, in deutscher Sprache vorzutragen. 4. Nachdem die Tora eingehoben ist, hat der Lehrer ganz Echa in deutscher Sprache vorzutragen ... Gudensberg, am Vorabend des Monats Ab 5599. Der Kreisrabbiner gez. Wetzlar.“ (http://www.alemannia-judaica.de/gudensberg_synagoge.htm#Aus%20der%20Geschichte%20des%20Rabbinates)