Nettoeinkommen

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Nettoeinkommen der privaten Haushalte bezeichnet das Einkommen, das dem einzelnen Haushalt nach Abzug aller Abgaben, Steuern und Beiträge für Pflichtversicherungen für den privaten Verbrauch und zum Sparen zur Verfügung steht. Vom statistischen Bundesamt wird auch der Begriff „Verfügbares Einkommen“ verwendet, bei dem anderweitige Einnahmen/Ausgaben berücksichtigt werden, die bei den unterschiedlichen Einkommensgruppen auftreten können.

Monatliches Nettoeinkommen in Deutschland (je Haushaltsmitglied) 2006

0-499 € 16,7 %
500-999 € 15,9 %
1000–1499 € 22,7 %
1500–1999 € 20,3 %
2000–2999 € 15,8 %
3000–3999 € 5,1 %
4000 € und mehr 3,4 %

[1]

Nettoeinkommensverteilung pro Haushalt 2002 und 2004

Betrachtet man die Nettoeinkommensverteilung pro Haushalt in Deutschland, so ergibt sich folgendes Bild für 2004 (2002):

Berufsgruppe mehr als 18.000 Euro jährlich mehr als 31.200 Euro jährlich
Beamte: 93,4 % (91,6 %) 66,2 % (63,2 %)
Selbstständige: 77,1 % (79,8 %) 50,7 % (52,6 %)
Angestellte: 73,1 % (73,2 %) 39,3 % (39,1 %)
Arbeiter: 68,1 % (68,2 %) 22,5 % (21,3 %)

[2]

Es haben also jährlich mehr als 66 % aller Beamtenhaushalte einen Betrag von 31.200 € zur Verfügung, dagegen nur 22,5 % aller Arbeiterhaushalte. Bei Beamten verringert sich das Nettoeinkommen noch um die Ausgaben für die private Kranken- und Pflegeversicherung.

Durchschnittliches Nettoeinkommen in Deutschland 2002

Die folgenden Nettoeinkommen schließen die von allen Haushaltsmitgliedern empfangenen Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen sowie empfangene laufende Transfers, wie z.B. Rente, Pension, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kinder- und Erziehungsgeld ein. Abgezogen sind die direkten Steuern und Sozialbeiträge sowie die Zinsen auf Konsumentenkredite.

Nettoeinkommen pro Haushalt (Schnitt: 2 Erwachsene, 1-2 Kinder; Kategorisierung nach Haupterwerbsträger):

  • Selbständige: 88.400 EUR. Dieser Betrag schwankt allerdings sehr stark in dieser Gruppe, zu der Multimillionäre und Landwirte gehören. Tatsächlich hat diesen Betrag etwa die Hälfte aller Selbstständigen zur Verfügung. Es müssen aus dem Nettoeinkommen Altersvorsorge und Krankenversicherung gezahlt werden.
  • Beamte: 41.500 EUR, die Krankenversicherung (max. 50%, die anderen 50% übernimmt die Beihilfe) muss aus dem Nettoeinkommen bestritten werden.
  • Angestellte: 37.000 EUR
  • Arbeiter: 30.000 EUR
  • Beamte im Ruhestand: 29.000 EUR, die Krankenversicherung (max. 50%, die anderen 50% übernimmt die Beihilfe) muss aus dem Nettoeinkommen bestritten werden.
  • Rentner: 21.600 EUR
  • Arbeitslose: 19.000 EUR
  • Sozialhilfeempfänger: 13.900 EUR

Nettoeinkommen je steuerpflichtigem Haushaltsmitglied:

[3]

Siehe auch

Quellen

  1. SOEP - das Sozio-oekonomische Panel, Statista.org
  2. Statistisches Bundesamt
  3. Pressemitteilung des Stat. Bundesamtes (destatis) vom 7. August 2003