Notarkammer

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Eine Notarkammer ist eine Körperschaft oder Assoziation, in der die Notare organisiert sind und/oder die deren Interessen vertritt; eine Berufskammer.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Notarkammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der die im Bereich der Notarkammer ansässigen Notare kraft Gesetzes angehören. Insgesamt gibt es im Bundesgebiet 21 Notarkammern, die jeweils für ein bestimmtes Gebiet, meist ein Land, zuständig sind. Bundesweit sind ca. 9.000 Notare in den Notarkammern organisiert. Alle regionalen Notarkammern wiederum sind Mitglieder in der Bundesnotarkammer, die ebenfalls eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist.

Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts hat jede Notarkammer öffentlich-rechtliche Befugnisse, etwa im Bereich der Bestellung von Notaren oder im Hinblick auf disziplinarrechtliche Maßnahmen. Dabei arbeiten sie eng mit den jeweiligen Justizverwaltungen des Landes zusammen. Daneben fungieren die Notarkammern auch als berufsständische Interessenvertretungen.

[Bearbeiten] Notarkammern

Es bestehen folgende Notarkammern:

[Bearbeiten] Siehe auch

In Österreich ist die entsprechende Körperschaft die Notariatskammer. Notarkammer (Estland)

[Bearbeiten] Weblinks

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