Nullkuponanleihe

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Eine Nullkuponanleihe (engl. zero-coupon bond, im deutschen Sprachgebrauch Zero-Coupon-Anleihe oder kurz Zero-Bond bzw. Zerobond genannt) ist eine Sonderform des verzinslichen Wertpapiers, für das keine laufenden Zinsen gezahlt werden[1], weil sich seine Verzinsung durch den Unterschied zwischen niedrigerem Ausgabekurs und höherem Rückzahlungskurs ausdrückt. Diese Schuldverschreibung ist deshalb auch nicht mit Zinskupons ausgestattet.

Formen der Nullkuponanleihe

Zwei Formen sind wichtig:

  • Die Nullkuponanleihe im klassischen Sinn. Hier wird am Ende der Laufzeit der Nennwert der Anleihe ausbezahlt. Der Ausgabekurs der Anleihe hat dann ein dementsprechend großes Disagio.
  • Der Zinssammler wird zum Nennwert ausgegeben und er sammelt dann die Zinsen (entweder feste Zinsen oder dem Marktzinssatz angepasste Zinsen) bis zum Laufzeitende an.

Die Nullkuponanleihe hat gegenüber klassischen, kupontragenden Anleihen eine wesentlich geringere Bedeutung. Sie wird jedoch oft dazu verwendet, den Garantieteil bei Garantiefonds oder Garantiezertifikaten darzustellen.

Bewertung

Die Bewertung der Nullkuponanleihe erfolgt nach folgender Formel:

wobei

  • i = für die Laufzeit der Anleihe zutreffender Marktzinssatz
  • n = Laufzeit gemessen in Perioden

Kauft man eine Nullkuponanleihe z. B. für 50 € (Barwert) und erhält am Ende einer 10-jährigen Laufzeit dafür 100 € (Nennwert), so entspricht dies einer jährlichen Verzinsung von ca. 7 %:

Anlagerisiken

Da bei einer Nullkuponanleihe während der Laufzeit keinerlei Rückzahlungen erfolgen und somit eine Wiederanlage der Erträge nicht möglich ist, weisen Nullkuponanleihen eine hohe Volatilität auf, d. h. der Kurs dieser Wertpapiere reagiert im Vergleich zu einer herkömmlichen (kupontragenden) Anleihe besonders stark auf Schwankungen des Marktzinssatzes. Anders ausgedrückt: Die Duration einer Nullkuponanleihe entspricht immer genau deren Restlaufzeit und ist damit höher als die Duration einer kupontragenden Anleihe. Damit hat die Nullkuponanleihe eine vergleichsweise hohe Zinssensitivität.

Diese hohe Zinssensitivität kann kritisch sein, wenn ein Anleger ein Papier mit hoher Restlaufzeit veräußern muss und seit dem Kauf die Marktzinsen gestiegen sind.

Steuerliche Behandlung

Bei im Privatvermögen befindlichen Anlagen ist nach dem Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland eine Versteuerung der Erträge erst bei Fälligkeit oder vorherigem Verkauf der Wertpapiere vorzunehmen, so dass die implizite Wiederanlage der rechnerischen Bruttozinserträge erfolgt. Im Betriebsvermögen besteht diese Möglichkeit nicht, soweit der Steuerpflichtige bilanziert.

Andere Rechtsordnungen, wie die USA, besteuern bei Nullkuponanlagen jährlich einen fiktiven Zins.

Bilanzielle Behandlung nach deutschem Handelsrecht

Nullkuponanleihen werden gemäß dem deutschen Handelsrecht zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Zinsen erhöhen als Zugang den Wertansatz.[2] Nullkuponanleihen sind Finanzinnovationen und werden daher nach der Emissions- bzw. Marktrendite besteuert.

Literatur

  • Carsten Bentlage: Betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Analyse von Zero-Bonds, Wiesbaden, 1996, ISBN 3-8244-6301-6.

Weblinks

Wiktionary: Nullkuponanleihe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Roger Zantow, Josef Dinauer: Finanzwirtschaft des Unternehmens, Die Grundlagen des modernen Finanzmanagements, 3. Auflage, München, Pearson Studium Verlag, 2011, S.247
  2. Petersen/Sandleben/Wohlgemuth, Beck'sches Steuerberater-Handbuch 2013/14, 14. Auflage 2013, Rn. 456ff.